NRW: Im Jahr 2023 gab es rund 56 000 gemeldete Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2023 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 55 833 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurden in rund einem Viertel der Fälle eine akute (7 742) oder eine latente (6 098) Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. Bei einer latenten Gefährdung lässt sich die gegenwärtige Gefahr nicht eindeutig feststellen, sie kann aber auch nicht ausgeschlossen werden. In 35,3 Prozent der Fälle (19 735) wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf festgestellt. In den meisten Fällen (22 258) wurden weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf festgestellt. Vernachlässigung war 2023 die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung [...]