Elterngeld für Pflegeeltern soll zur familienpolitischen Leistung werden!
Obwohl von Pflegeeltern erwartet wird, dass sie Elternzeit nutzen, wenn sie ein Pflegekind neu in ihre Familie aufnehmen, sind sie bislang vom Bezug von Elterngeld ausgeschlossen. Für die notwendige Einschränkung oder Unterbrechung ihrer Erwerbsarbeit erhalten sie keine Kompensation. Dies ist ein Grund, weshalb viele Interessenten für die Aufnahme eines Pflegekindes ihre Bewerbung wieder zurückziehen müssen. Bereits im Koalitionsvertrag 2021-2025 stand: "Wir werden einen Elterngeldanspruch für Pflegeeltern einführen" (Seite 79), doch umgesetzt wurde dieses Vorhaben nicht. Nun setzt sich PFAD - zusammen mit dem Sozialdienst katholischer Frauen, der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen und dem Kompetenzzentrum Pflegekinder - dafür ein, dass das Thema im neuen Koalitionsvertrag wieder aufgegriffen wird. Wir fordern, [...]