Die Februar-Ausgabe der PFAD Fachzeitschrift befasst sich mit einem breiten Spektrum an Möglichkeiten zur Beteiligung: einem Projekt für in der Jugendhilfe aufgewachsene junge Menschen, der Stärkung von Selbstvertretungen, der Förderung der Zusammenarbeit in der Pflegekinderhilfe, einer Teilhabe ermöglichenden Technologie, Erleichterungen durch das Onlinezugangsgesetz und damit, warum der Jugendhilfeausschuss ein wichtiges Gremium für Pflegeeltern sein kann.

Unsere Vorsitzende Ulrike Schulz schreibt in ihrem Editorial:
“Beteiligung ist eine sensible Sache. Sie soll Machtverhältnisse ausgleichen und helfen, Kompromisse zwischen verschiedenen Interessengruppen zu finden. In der sozialen Arbeit wie auch der Politik ist sie maßgeblich dafür, dass die Interessen von Klient*innen bzw. Bürger*innen in Entscheidungen einbezogen werden, Verbesserungen angegangen und dann auch mitgetragen werden.
In der Jugendhilfe ist die Beteiligung der jungen Menschen, um deren bestmögliche Entwicklung es ja schließlich geht, – freundlich gesagt – ausbaufähig. § 8 SGB VIII sagt: „Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.“ Außer, dass sie „in geeigneter Weise auf ihre Rechte (…) hinzuweisen“ sind und ihre „Beteiligung und Beratung (…) in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form“ erfolgen soll, macht das Gesetz keine weiteren Vorgaben.
Ob sich die Kinder und Jugendlichen gesehen, gehört und beteiligt fühlen, hängt von Empathie, Haltung, Engagement und letztlich auch Ressourcen der sie betreuenden Fachkräfte ab. Gute Praxismodelle zur Beteiligung, z. B. im Hilfeplanverfahren, gibt es leider noch zu wenige.”

Darüber hinaus gibt es wieder aktuelle Meldungen, Antworten auf Leseranfragen, Rezensionen empfehlenswerter Bücher, Rechtstipps und aktuelle Infos aus dem PFAD Verband.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen!

Inhaltsangabe und Editorial dieser Ausgabe

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