Finanzielles

Sachsen-Anhalt: Sozialministerium stärkt Pflegefamilien

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt stärkt das Pflegekinderwesen. Mit Jahresbeginn profitieren Pflegefamilien von deutlich höheren Pauschalbeträgen für Pflege und Erziehung. Ministerin Petra Grimm-​Benne setzt damit ein klares Zeichen zur Unterstützung der wichtigen Arbeit der Pflegefamilien: „Pflegefamilien sollen ab sofort deutlich höhere Beträge erhalten, um den Lebensunterhalt ihrer Pflegekinder zu finanzieren. Damit wird den höheren Lebenshaltungskosten Rechnung getragen. Die gestiegenen Pauschalen sind Ausdruck unserer Wertschätzung für das Engagement der Pflegefamilien und tragen dazu bei, neue Pflegefamilien zu gewinnen. Pflegeeltern leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Entwicklung der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Sie bieten Kindern, die belastende Erfahrungen gemacht haben, oft erstmals in ihrem Leben ein [...]

Von |2025-02-07T17:50:22+01:007. Februar 2025|Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Sachsen-Anhalt|

Hamburg verbessert finanzielle Rahmenbedingungen für Pflegeeltern

Bundesweit geht die Zahl die Pflegefamilien zurück, der Bedarf steigt aber an. Um die Aufnahme eines Pflegekindes attraktiver zu gestalten, setzt Hamburg neben einer qualifizierten Vorbereitung und Begleitung künftig noch stärker auf finanzielle Unterstützung von Pflegeeltern. So gibt es seit dem 1. Januar 2025 eine elterngeldähnliche Sonderleistung für Pflegeeltern. Zudem wurde der Erziehungskostenanteil für Bereitschaftspflegeeltern und zeitlich befristete Vollzeitpflege noch einmal deutlich erhöht. Müssen Kinder außerhalb ihrer Ursprungsfamilie untergebracht werden, sind Pflegefamilien oftmals die beste Alternative, insbesondere für kleine Kinder. Hier finden sie ein stabiles familiäres Setting, das für ihre kindliche Entwicklung optimal ist. Die Unterbringung in Pflegefamilien kann kurzfristig erforderlich sein, bis sich die Herkunftsfamilie stabilisiert hat und das [...]

Von |2025-01-09T13:03:01+01:009. Januar 2025|Finanzielles, Hamburg, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik|

Änderungen in der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 haben sich aufgrund des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes von 2023 die Leistungen der Pflegeversicherung erhöht. Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB 11), der in allen Pflegegraden in Anspruch genommen werden kann, wurde auf 131 Euro angehoben. Für das Pflegegeld gelten nun folgende Beträge: Pflegegrad 2: 347 Euro Pflegegrad 3: 599 Euro Pflegegrad 4: 800 Euro Pflegegrad 5: 990 Euro Für die Pflegesachleistungen gelten folgende Höchstbeträge: Pflegegrad 2: 796 Euro Pflegegrad 3: 1.497 Euro Pflegegrad 4: 1.859 Euro Pflegegrad 5: 2.299 Euro Ebenfalls erhöht haben sich die (Höchst)Beträge für Pflegehilfsmittel (42 Euro/Monat) und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (4.180 Euro/Maßnahme). Der Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege (§ 39 SGB 11) wurde auf 1.685 [...]

Berlin startet zum 1. Januar 2025 den “Startbonus Pflegekind”

Die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie setzt ein starkes Zeichen für die Zukunft von Berliner Pflegekindern und Pflegefamilien: Ab dem 1. Januar 2025 können Pflegeeltern den neuen “Startbonus Pflegekind” beantragen. Dieses Modellprojekt soll Pflegepersonen finanziell entlasten und einen Ausgleich für den fehlenden Anspruch auf Elterngeld schaffen. Mit 924 Euro monatlich unterstützt das Modellprojekt Pflegepersonen, die ein Kind in Vollzeitpflege aufnehmen werden. Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Mit dem Startbonus Pflegekind senden wir ein starkes Signal für den Kinderschutz und die Wertschätzung von Pflegefamilien. Jede Pflegefamilie leistet einen unverzichtbaren Beitrag für den Schutz und die Zukunft von Kindern in schwierigen Lebenssituationen, dieses Modellprojekt zeigt, dass Berlin auch neue [...]

Von |2025-01-19T16:20:13+01:0030. Dezember 2024|Berlin, Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik|

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2025

Die Pauschalbeträge für Pflegeeltern steigen entsprechend der jährlich vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentlichten Empfehlungen. Bei der Festsetzung der Pauschalen orientieren sich die meisten Bundesländer an den jährlichen Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) und setzen diese verbindlich um. „Für Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer Familie leben können und häufig schwer belastende Lebenssituationen zu verkraften haben, ist eine Pflegefamilie oft die am besten geeignete Unterstützung“, so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. „Pflegeeltern werden bundesweit dringender denn je gesucht. Umso wichtiger ist es, dass der Unterhalt für Pflegekinder [...]

Berliner Pflegekinderhilfe: Mehr Geld ab September 2024

Die Berliner Pflegekinderhilfe wird deutlich gestärkt: Ab September 2024 werden erstmals seit 2012 die Pflegesätze für Pflegekinder sowie die Pauschalen für Pflegeeltern in Berlin erhöht. Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, setzt damit ein klares Zeichen zur Unterstützung von Pflegefamilien und erweitert diese Maßnahmen durch ein umfassendes Programm zur Stärkung der Familien. Im Doppelhaushalt 2024/2025 sind dafür insgesamt 8 Millionen Euro vorgesehen, davon 2 Millionen Euro im Jahr 2024 und 6 Millionen Euro im Jahr 2025. Die Erhöhung der Pauschalen orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.. So steigt beispielsweise die monatliche Pauschale für den Lebensunterhalt eines fünfjährigen Pflegekindes ab September [...]

LWL: Pflegefamilienverbund STEPPKE gibt Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ein Zuhause

Münster (lwl). Die meisten Kinder leben zu Hause mit ihren leiblichen Eltern zusammen. Doch es gibt unterschiedliche Gründe, warum nicht alle Kinder und Jugendlichen in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen können. "Wenn junge Menschen nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, bedeutet das Aufwachsen in einer Pflegefamilie eine große und wichtige Chance - das gilt auch für junge Menschen mit einer Behinderung", sagt die Jugenddezernentin beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), Birgit Westers. "Hier erleben sie ein Aufwachsen in einem familiären Umfeld mit Nähe und Geborgenheit." Seit 2020 sind die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) in Nordrhein-Westfalen für Kinder und Jugendliche mit geistigen, körperlichen oder Sinnesbehinderungen in Pflegefamilien zuständig. In Westfalen-Lippe hat der [...]

Stadt Monheim bietet elterngeldähnliche Leistungen für Pflegeeltern

Auch die Stadt Monheim in NRW investiert nun in elterngeldähnliche Leistungen, um die Gewinnung von Pflegeeltern zu erleichtern. Darüber berichtete die Rheinische Post am 24.07.2024. „Warum sollten Pflegeeltern schlechter gestellt werden als die biologischen?“ fragte ein Stadtratsmitglied. Das sieht auch PFAD so und fordert deshalb Elterngeld als Bundesleistung auch für Pflegeeltern. Um den besonderen Bedingungen von Pflegefamilien Rechnung zu tragen, die nicht selten auch ältere Kinder aufnehmen, hat PFAD ein besonderes Modell für Pflegefamilien vorgeschlagen: PFAD Position zum Pflegeelterngeld.

Von |2024-07-27T17:10:51+02:0025. Juli 2024|Bewerber, Finanzielles, Nordrhein-Westfalen, Pflegefamilie|

Hamburg: Alles Wichtige rund um finanzielle Leistungen für Pflegefamilien

Transparenz beim Leistungskatalog ist prima! Hamburger Pflegeeltern können jetzt online die aktuellen Pflegegeldsätze  nachlesen – und was sonst noch wichtig ist rund um Pflegegeld und andere Leistungen, wie beispielsweise Versicherungen: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/familie/pflegekinder/pflegekinderhilfe/alles-wichtige-zum-pflegegeld-in-hamburg-929878 Ebenso wird ausführlich informiert, dass sie auf Antrag die Möglichkeit haben, einen Zuschuss zu einer privaten Rentenversicherung zu erhalten: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/familie/pflegekinder/pflegekinderhilfe/alterssicherung-fuer-pflegefamilien-930090

Bremen gewährt elterngeldähnliche Leistungen für Pflegeeltern

Um mehr Pflegeeltern zu gewinnen, startet Bremen von August 2024 bis 2029 ein Modellprojekt für Pflegepersonen in Elternzeit. In den ersten zwölf Monate nach Aufnahme eines Pflegekindes erhalten sie eine Sonderleistung von monatlich 850 Euro, um Einkommensverluste zumindest teilweise auszugleichen. Im Gegensatz zu anderen Kommunen, die die Zahlung dieser Zusatzleistung auf die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren begrenzen, zahlt Bremen nach Aufnahme eines Kindes im Alter von bis zu 8 Jahren. Vorerst gilt diese Regelung nur für die Stadt Bremen, soll später aber auch auf Bremerhaven ausgeweitet werden. Quelle: Pressemitteilung des Bremer Senates vom 13.06.2024

Nach oben