Bayern: Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sinkt im Jahr 2025 auf 5.017
In den meisten Fällen Inobhutnahme wegen dringender Kindeswohlgefährdung Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik werden im Jahr 2025 5 017 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche verzeichnet. Betroffene sind größtenteils 16 Jahre oder älter und männlich. Schweinfurt. Im Jahr 2025 werden in Bayern 5 017 vorläufige Schutzmaßnahmen nach § 42 SGB VIII bzw. § 42a SGB VIII durchgeführt (2024: 5708 Schutzmaßnahmen1)). In 2 552 Fällen findet eine Inobhutnahme wegen dringender Kindeswohlgefährdung statt. In 1 648 Fällen handelt es sich um eine Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger bei der Einreise aus dem Ausland. Weniger häufig werden Inobhutnahmen durchgeführt aufgrund des eigenen Wunsches eines Kindes oder Jugendlichen (817 Fälle). Grund2) für eine vorläufige [...]