Jugendamt Ansbach führt „Eingewöhnungsbonus“ für Vollzeitpflegefamilien ein
Kommunen, die sehr gute Erfahrungen damit machen, elterngeldanaloge Leistungen im Rahmen der Annexleistungen nach § 39 SGB VIII zu zahlen, findet zunehmend Nachahmer. "Um weiterhin Vollzeitpflegepersonen zu gewinnen und die auch von der Politik erkannte Gesetzeslücke bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu schließen", hat jetzt auch das Jugendamt der Stadt Ansbach in Bayern ein eigenes Modell entwickelt, das ab 01.01.2026 gelten wird. Ausgehend von einer Eingewöhnungszeit von durchschnittlich drei Monaten erhält eine Pflegeperson, die ihre Erwerbstätigkeit für die Aufnahme eines Pflegekindes im Rahmen der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) nachweislich unterbricht, einen sogenannten „Eingewöhnungsbonus“ für die Dauer von 3 Monaten. Pflegepersonen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und in Fällen, in denen [...]