Bayern

Bayern: Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sinkt im Jahr 2025 auf 5.017

In den meisten Fällen Inobhutnahme wegen dringender Kindeswohlgefährdung Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik werden im Jahr 2025 5 017 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche verzeichnet. Betroffene sind größtenteils 16 Jahre oder älter und männlich. Schweinfurt. Im Jahr 2025 werden in Bayern 5 017 vorläufige Schutzmaßnahmen nach § 42 SGB VIII bzw. § 42a SGB VIII durchgeführt (2024: 5708 Schutzmaßnahmen1)). In 2 552 Fällen findet eine Inobhutnahme wegen dringender Kindeswohlgefährdung statt. In 1 648 Fällen handelt es sich um eine Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger bei der Einreise aus dem Ausland. Weniger häufig werden Inobhutnahmen durchgeführt aufgrund des eigenen Wunsches eines Kindes oder Jugendlichen (817 Fälle). Grund2)  für eine vorläufige [...]

Von |2026-06-11T19:05:02+02:0012. Juni 2026|Bayern, Kinderschutz, Statistik|

Zahl der Adoptionen in Bayern 2025 seit vier Jahren erstmals wieder ansteigend

Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr liegt bei 7,6 Prozent Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik finden 2025 in Bayern 563 Adoptionen Minderjähriger statt. Das Geschlechterverhältnis ist dabei relativ ausgewogen. Der Großteil der Kinder und Jugendlichen wird durch einen Stiefelternteil adoptiert. Mehrheitlich sind die Kinder zum Zeitpunkt der Adoption jünger als drei Jahre. Mit 91,3 Prozent verfügt der Großteil der Adoptierten über die deutsche Staatsangehörigkeit. Schweinfurt. In 2025 erfolgen in Bayern insgesamt 563 Adoptionen Minderjähriger. Hierbei ist das Geschlechterverhältnis nahezu ausgeglichen. Mädchen werden mit 51,0 Prozent nur geringfügig häufiger adoptiert als Jungen. Die meisten Adoptionen erfolgen, wie bereits im Vorjahr, durch Stiefeltern. Mit 82,9 Prozent machen diese den größten Anteil der Adoptierenden [...]

Von |2026-05-22T10:34:04+02:0020. Mai 2026|Adoptivfamilie, Bayern, Jugendhilfe, Statistik|

Neue PFAD Gruppe „Herzverwandt“ stellt sich vor

Die Anfang des Jahres gegründete PFAD Selbsthilfegruppe „HERZVERWANDT“ für Pflege- & Adoptiveltern im Raum Aschaffenburg und Miltenberg wurde am 05.04.2026 im Artikel „Bitte verlass‘ mich nicht!“ auf primavera24.de vorgestellt. Vier Eltern berichten, wie sie mit der Verantwortung für ihr Pflege- oder Adoptivkind umgehen und wie sich ihr Leben dadurch geändert hat. Näheres zur Gruppe    

Selbsthilfegruppe „HERZVERWANDT“ für Pflege- & Adoptiveltern gegründet

Am Samstag, den 31.01.2026, fand im Bildungsbüro der Stadt Aschaffenburg das Gründungstreffen der Selbsthilfegruppe HERZVERWANDT statt. Zehn Pflege- und Adoptiveltern – neun Frauen und ein Mann – kamen zusammen, um die Gruppe offiziell zu gründen und ein neues Angebot für Familien aus der Region Aschaffenburg und Miltenberg auf den Weg zu bringen. HERZVERWANDT richtet sich an Pflege- und Adoptiveltern sowie an Interessierte. Ziele der Gruppe sind einen Raum für Austausch, Gemeinschaft und gegenseitige Unterstützung zu schaffen, Pflege- und Adoptivkindern eine Stimme zu geben und die Öffentlichkeit für die Themen und Erfahrungen von Pflege- und Adoptivfamilien zu sensibilisieren. Darüber hinaus stehen Vernetzung, gemeinsame Aktivitäten für und mit Kindern sowie eine wertschätzende Zusammenarbeit [...]

Bayern: Neue Landesombudsstelle nimmt Arbeit auf

Die neue Landesombudsstelle Bayern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) unterstützt junge Menschen und Familien bei Konflikten mit Jugendämtern und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Sie bietet unabhängige, weisungsungebundene Beratung, informiert über Rechtsansprüche sowie Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten und hilft, Konflikte niedrigschwellig zu klären. Ziel ist es, Betroffene zu stärken und Lösungswege aufzuzeigen. Die Landesombudsstelle nahm am 2. Januar 2026 ihre Arbeit auf. Die Beratung ist kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym. Weitere Informationen unter www.landesombudsstelle.bayern.de.

Neue FASD-Sprechstunde für Erwachsene am Klinikum Nürnberg

Die Psychiatrische Institutsambulanz des Klinikum Nürnberg bietet nun eine FASD-Sprechstunde (Fetale Alkohol-Spektrum-Störung) für Erwachsene an. Mit einer Überweisung von einem Fach- oder Hausarzt ist eine Diagnostik und Behandlung ab 18 Jahren möglich. Angeboten werden: FASD-Diagnostik im Erwachsenenalter drei Termine à 90 Minuten Befundbesprechung Befundbericht Behandlung von Erwachsenen mit gesicherter FASD Auf- und Ausbau eines Unterstützungsnetzwerkes medikamentöse Einstellung psychotherapeutische Interventionen Beratung und Unterstützung bei sozialpsychiatrischen Anliegen Kontakt: Tel.: 0911 398 7430 E-Mail: fasd-anmeldung@klinikum-nuernberg.de Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg KNN | Haus 19 | Eingang 5 | Etage 1 | Raum 39 Klinikum Nürnberg | Campus Nord Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie

Von |2025-12-18T21:32:43+01:0020. Dezember 2025|Adoptivfamilie, Bayern, Careleaver, Fachkräfte, Gesundheit, Pflegefamilie|

Dreiteilige Seminarreihe „FASD“ in Augsburg

Die Pflegeelternschule des PFAD FÜR KINDER LV Bayern e.V. bietet ab Januar eine dreiteilige Seminarreihe mit Dr. Gisela Bolbecher zum Thema "FASD" an. In drei Seminaren lernen die Teilnehmer*innen intensiv über das Fetale Alkoholsyndrom (FASD). Das Verständnis von FASD ist entscheidend für das Zusammenleben mit FASD-Kindern. Neben theoretischen Grundlagen geht es um Konzepte zur Gestaltung des Familienalltags. Anhand von Fallbeispielen aus dem Teilnehmerkreis entwickeln sie gemeinsam kreative Lösungen. Die Termine finden jeweils von 10 - 15 Uhr in Augsburg statt. 31.01.2026 FASD I FASD – Ursache, Diagnose und Erscheinungsbilder FASD und Gesundheit – Komorbiditäten und Folgeerkrankungen FASD und Lernen FASD im Alltag Sozialrechtliche Fragestellungen 28.02.2026 FASD II Kleinkinder mit FASD [...]

Jugendamt Ansbach führt „Eingewöhnungsbonus“ für Vollzeitpflegefamilien ein

Kommunen, die sehr gute Erfahrungen damit machen, elterngeldanaloge Leistungen im Rahmen der Annexleistungen nach § 39 SGB VIII zu zahlen, findet zunehmend Nachahmer. "Um weiterhin Vollzeitpflegepersonen zu gewinnen und die auch von der Politik erkannte Gesetzeslücke bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu schließen", hat jetzt auch das Jugendamt der Stadt Ansbach in Bayern ein eigenes Modell entwickelt, das ab 01.01.2026 gelten wird. Ausgehend von einer Eingewöhnungszeit von durchschnittlich drei Monaten erhält eine Pflegeperson, die ihre Erwerbstätigkeit für die Aufnahme eines Pflegekindes im Rahmen der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) nachweislich unterbricht, einen sogenannten „Eingewöhnungsbonus“ für die Dauer von 3 Monaten. Pflegepersonen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und in Fällen, in denen [...]

Von |2025-11-05T13:21:50+01:005. November 2025|Bayern, Finanzielles, Jugendhilfe, Politik|

Bayern: Über 92 000 junge Menschen waren Ende 2024 auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen

Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sind im Jahr 2024 erneut eine Vielzahl von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt worden. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sind Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2024 die häufigste Hilfeart. Über alle Hilfearten hinweg sind mehr Jungen bzw. junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen (57,4 Prozent) als Mädchen bzw. junge Frauen. Schweinfurt. Für 85 072 junge Menschen wurden im Jahr 2024 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen, für 77 290 Personen wurden Hilfen beendet. Für 92 490 junge Menschen [...]

Von |2025-10-10T13:39:48+02:0010. Oktober 2025|Bayern, Jugendhilfe, Statistik|

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2026

Die Pauschalbeträge für Pflegeeltern steigen entsprechend der jährlich vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentlichten Empfehlungen. Für das Jahr 2026 empfiehlt der Deutsche Verein eine Anhebung des Pauschalbetrags für die Pflege und Erziehung auf 439,– € (+ 9 €). Für den Sachaufwand (Unterhalt des Pflegekindes) gelten im nächsten Jahr diese monatlichen Pauschalen: für ein 0-6-jähriges Pflegekind 764 € (+ 16 €) für ein 6-12-jähriges Pflegekind 923 € (+ 39 €) für ein 12-18-jähriges Pflegekind 1072 € (+ 22 €) Darüber hinaus ist zu beachten, dass Ausgaben, die rechtlich nicht als regelmäßig wiederkehrender Bedarf im Sinne des § 39 Abs. 3 SGB VIII zu werten sind, nicht vom [...]

Nach oben