Fürth/Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, steigt die Zahl der schutzbedürftigen Minderjährigen im Laufe des Jahres 2022 auf 4 917 Fälle, was einem Plus von 18,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr (4 159) entspricht.

Betroffen sind insgesamt 3 138 Jungen und 1 779 Mädchen.
Die Zahl der unbegleitet aus dem Ausland eingereisten Minderjährigen steigt von 1 407 im Jahr 2021 auf 2 032 im Jahr 2022. Das entspricht einem Plus von 44,4 Prozent.

Die häufigsten Anlässe für eine Schutzmaßnahme sind die Einreise Minderjähriger aus dem Ausland (2 032 Fälle) und die Überforderung der Eltern/eines Elternteils (1 496 Fälle).

Mit 3 383 sind mehr als zwei Drittel der Minderjährigen während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht (68,8 Prozent), 282 in einer betreuten Wohnform (5,7 Prozent) und 1 252 leben bei einer geeigneten Person (25,5 Prozent).

Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten der Minderjährigen. Sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 21.06.2023