Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2027
Bei der Unterbringung eines jungen Menschen in Vollzeitpflege ist gemäß § 39 Abs. 1 i.V.m. § 33 SGB VIII bzw. § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf soll durch laufende Leistungen gedeckt werden, die in der Regel in monatlichen Pauschalbeträgen zu gewähren sind (vgl. § 39 Abs. 2 und 4 SGB VIII). Zur Bemessung spricht der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. alljährlich Empfehlungen aus. Er überprüft dabei die Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der [...]