Elterngeld

Alternatives Elterngeld für Pflegeeltern im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Wir begrüßen, dass nun auch der Eifelkreis Bitburg-Prüm eine freiwillige Elterngeld-ähnliche Leistung für Pflegeeltern einführt, um für Kinder bis 3 Jahren die Unterbringung in einer Heimeinrichtung zu vermeiden. Das auf ein Jahr befristete Elterngeld soll in Höhe von monatlich 800,- Euro zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt werden. Alternativ können auch 400 Euro über zwei Jahre gewährt werden. Quelle: Pressemitteilung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 29.09.2023

Deutscher Verein empfiehlt Pauschalbeträge für Pflege und Erziehung sowie Sachaufwand für 2024 deutlich anzuheben

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat seine Berechnungssystematik für die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) überprüft. In seinen aktuellen Empfehlungen spricht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge deutlich anzuheben. „Tagein, tagaus leisten Pflegeeltern sehr Wertvolles: für ,ihre‘ Kinder und Jugendlichen, für deren Familien sowie für die gesamte Gesellschaft. Für diese wichtige Aufgabe benötigen Pflegefamilien Wertschätzung und Unterstützung der ganzen Gesellschaft. Diese Unterstützung muss auch durch die finanzielle Ausstattung von Pflegefamilien deutlich werden", betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Sie legt daher allen [...]

Die Situation von Pflegekindern braucht schnelles Handeln – ein Appell!

Die drei freien Träger des Kompetenzzentrums Pflegekinder aus Berlin, Hamburg und Bremen ergreifen die Initiative, um einen alarmierenden Abwärtstrend der vergangenen Jahre zu stoppen: Trotz intensiver Werbung gibt es für immer mehr Kinder, die am besten in einer Pflegefamilie aufwachsen würden, immer weniger Familien. Um diesen Trend umzukehren haben sie sieben Sofortmaßnahmen als erste Lösungen ausgearbeitet: https://kompetenzzentrum-pflegekinder.de/wp-content/uploads/2023/05/Appell-der-Pflegekinderhilfe.pdf

Stadt Aachen hat verstanden: Pflegekinder dürfen nicht zum Armutsrisiko werden!

Denn immer mehr geeignete Bewerber*innen können sich wegen fehlender Elterngeldleistung ein Ruhen der eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Aufnahme eines Pflegekindes nicht leisten. Es lohnt sich für Kommunen, für einen Ausgleich zum Elterngeld, auf das Pflegemütter und -väter (noch) keinen Anspruch haben, zu sorgen. Hier die Beschlussvorschlag aus des Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses Aachen vom 25.04.2023: https://ratsinfo.aachen.de/bi/to010.asp?SILFDNR=5129 (siehe unter Nummer Ö17) Noch weiter geht der Vorschlag von PFAD für ein bundesweites "Pflegeelterngeld".

IGfH: Systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern vermeiden! Elterngeld für Pflegeeltern einführen und Rentenbeiträge absichern

Mit ihrem neuen Positionspapier fordert die IGfH die Politik auf, systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern zu vermeiden durch: Einführung der Elterngeldzahlung für Pflegeeltern, wie es der Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ der aktuellen Bundesregierung vorsieht (S. 79). Anpassung der finanziellen Leistung für die Alterssicherung an einen Betrag, der das dauerhafte zeitliche Engagement der Pflegeperson berücksichtigt und sie vor drohenden Altersrisiken schützt, von der meist Frauen betroffen sind. Einführung der Anerkennung von Versicherungszeiten in der Renten- versicherung in der Bereitschaftspflege und über den 36. Lebensmonat des Kindes hinaus (in der Vollzeitpflege). zum Positionspapier

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