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PFAD Nordfriesland zur Schaffung von Standards in der Pflegekinderhilfe in Schleswig-Holstein |
Im Schleswig-Holsteinischen Landtag gibt es mit der Drucksache 17/2259 den Antrag „Einheitliche Standards bei der Auswahl, Schulung und Prüfung von Pflegeeltern“ für das Land Schleswig-Holstein zu entwickeln. In diesem Kontext ist auch der Ortsverein PFAD Nordfriesland aufgefordert worden, Stellung zu nehmen. In der Stellungnahme des PFAD Nordfriesland wird die strukturelle Ausstattung der Pflegekinderdienste als ein wichtiger Faktor für den Kinderschutz eingeschlossen:
Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung hat dazu geführt, dass die Pflegekinderhilfe sich innerhalb von Schleswig Holstein sehr unterschiedlich entwickelt hat. Deshalb begrüßt PFAD Nordfriesland die Initiative einheitlicher Standards für die Pflegekinderhilfe. Die Formulierung „einheitliche Standards für die Auswahl, Prüfung und Schulung von Pflegeeltern“ greift unseres Erachtens zu kurz, da dieses die strukturellen Voraussetzungen, wie Qualifikation der Mitarbeiter der sozialen Dienste und deren zeitliche Ressourcen (Personalstärke) nicht mit betrachtet. „Es braucht einheitliche Regeln, die verhindern, dass die Überlastung eines Sozialarbeiters lebensgefährdend für ein Kind wird. Das hat mit Kontrolle nichts zu tun, sondern mit Begleitung, mit Beratung, mit Austausch.“ formuliert dies die Vorsitzende des PFAD Bundesverbandes Frau Dagmar Trautner. Um Pflegekinder in ihrer Lebenssituation umfassend zu schützen, braucht die Pflegekinderhilfe:
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