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DIJuF nimmt Stellung zur Unfallversicherungspflicht von Bereitschaftspflegefamilien |
In seiner Stellungnahme zum Thema “Unfallversicherungspflicht von Bereitschaftspflegefamilien nach § 2 Abs. 1 Nr 9 SGB VII?” zieht das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) folgendes Fazit: Volltext der Stellungnahme vom 19.06.09
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