Weil ALLE Kinder
unsere Zukunft sind!
Aufruf an bereits verrentete Pflege- und Adoptiveltern

ImageDer PFAD Bundesverband fordert alle RentnerInnen, denen bisher Zuschläge für Kindererziehungszeiten verweigert wurden, weil die Erziehung erst nach dem 12. Lebensmonat begonnen hat, auf, unverzüglich einen schriftlichen Antrag bei ihrem Rentenversicherungsträger nach § 307d Abs. 5 SGB VI in der Fassung des RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes einzureichen (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904668.pdf).

PFAD hat einen entsprechenden Musterantrag ausgearbeitet.

 
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