Rechtliches

Fachjuristen nehmen Stellung zur abgelehnten Verfassungsbeschwerde von Pflegeeltern

Neben PFAD haben auch Rechtsanwalt Peter Hoffmann und Prof. Dr. jur. Ludwig Salgo sich veranlasst gesehen, zum Beschluss 1 BvR 1088/23 des BVerfG vom 28.08.2023, eine ausführliche juristische Stellungnahme abzugeben. Darin wurde die Verfassungsbeschwerde  langjähriger Pflegeeltern eines fünfjährigen Kindes gegen dessen Wechsel in eine andere Pflegefamilie abgelehnt. Die beiden Fachjuristen halten den Beschluss für Pflegeeltern von erheblicher Bedeutung. Ihre Stellungnahme trägt den Titel "Schützt das Bundesverfassungsgericht Pflegekinder nicht mehr? Sind Pflegekinder 'Kinder 2. Klasse'?"(pdf).

Von |2023-10-06T19:00:45+02:0020. September 2023|Fachkräfte, Jugendhilfe, Kinderschutz, Pflegefamilie, Rechtliches|

PFAD: Die Bindungen von Pflegekindern müssen geschützt werden!

Stellungnahme des PFAD Bundesverbandes vom 20.09.2023 zur erfolglosen Verfassungsbeschwerde von langjährigen Pflegeeltern eines fünfjährigen Kindes gegen dessen Wechsel in eine andere Pflegefamilie (1 BvR 1088/23 vom 28.08.2023): Die Bindungen von Pflegekindern müssen geschützt werden! Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) befasste sich mit dem Fall von Pflegeeltern, die sich gegen den Wechsel ihres langjährigen Pflegekindes in eine andere Pflegefamilie wehren. Das Gericht fand die bisherigen Entscheidungen der Familiengerichte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und nahm die Verfassungsbeschwerde der Pflegeeltern daher nicht zur Entscheidung an. In diesem Fall wehren sich die Pflegeeltern bisher erfolglos vor den Familiengerichten dagegen, dass ihr fünfjähriges Pflegekind nach mehr als vier Jahren bei ihnen nun in einer besser geeigneten Pflegefamilie [...]

Fachgespräch zum Vormundschaftsrecht im Deutschen Bundestag

Im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des deutschen Bundestages fand am 17.04.2023 ein öffentliches Fachgespräch mit dem Titel „Kinder unter Vormundschaft: Baustellen und Weiterentwicklungsbedarf der Vormundschaftsrechtsreform im BGB und SGB VIII“ statt. Erstes Fazit: Mehr Zeit für die ihnen anvertrauten Kinder, weniger Fälle pro Vormund und eine bessere Qualifikation der in dem Bereich Tätigen. Vor allem auf diese Punkte kommt es bei der Umsetzung des kürzlich reformierten Vormundschaftsrechts an, so die Sachverständigen im öffentlichen Fachgespräch. Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. hatte zu diesen Punkten ein kurzes Informationspapier für die Abgeordneten verfasst. Neben den geladenen Sachverständigen nahmen 12 für die Kinder- und Jugendhilfe zuständige Abgeordnete, die parlamentarische Staatssekretärin [...]

Careleaver e.V., IGFH und Stiftung Universität Hildesheim formulieren drei Kernforderungen an die SGB VIII Reform

Der Careleaver e.V., die IGFH und die Stiftung Universität Hildesheim haben zusammen drei Kernforderungen formuliert, auf die sie sich im Beteiligungsprozess zur SGB VIII Reform gemeinsam fokussieren wollen: 1. Unterstützungsangebote für alle jungen Menschen bis 27 Jahre! Alle jungen Menschen – insbesondere junge Menschen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe betreut wurden – brauchen bis zum 27. Lebensjahr individuell flexibel gestaltbare und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote. Daneben braucht es niedrigschwellige Angebote, die von konkreten Bedarfen unabhängig sind. Die Kinder- und Jugendhilfe trägt die Verantwortung dafür, dass junge Menschen über diese Unterstützungsangebote informiert sind. Sowohl die Informationen als auch die Angebote müssen diskriminierungs- und barrierefrei zugänglich sein. 2. Konkreter Leistungskatalog für junge [...]

Broschüre „Dein Vormund vertritt dich“ aktualisiert

Die Broschüre „Dein Vormund vertritt dich“ des Bundesforums Vormundschaft, des DIJuF und der IGfH wurde inhaltlich auf den Stand der neuesten Rechtslage gebracht und grafisch neu gestaltet. Die Broschüre eignet sich dafür, Jugendlichen die Vormundschaft nahe zu bringen. Sie informiert Jugendliche über ihre Rechte, darüber, warum wer eine Vormund:in bekommt sowie über Aufgaben, Befugnisse und Möglichkeiten der Vormund:in. Auch mögliche Konflikte und das Verhältnis zu den Sozialen Diensten sind angesprochen. Eltern und Erziehungspersonen erhalten ebenfalls grundlegende Informationen. Das 28-seitige Heft wurde vom BMFSFJ gefördert und kann dort bestellt oder heruntergeladen werden: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/dein-vormund-vertritt-dich-95994

IGfH: Systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern vermeiden! Elterngeld für Pflegeeltern einführen und Rentenbeiträge absichern

Mit ihrem neuen Positionspapier fordert die IGfH die Politik auf, systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern zu vermeiden durch: Einführung der Elterngeldzahlung für Pflegeeltern, wie es der Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ der aktuellen Bundesregierung vorsieht (S. 79). Anpassung der finanziellen Leistung für die Alterssicherung an einen Betrag, der das dauerhafte zeitliche Engagement der Pflegeperson berücksichtigt und sie vor drohenden Altersrisiken schützt, von der meist Frauen betroffen sind. Einführung der Anerkennung von Versicherungszeiten in der Renten- versicherung in der Bereitschaftspflege und über den 36. Lebensmonat des Kindes hinaus (in der Vollzeitpflege). zum Positionspapier

Berlin: CDU fordert elterngeldähnliche Sonderleistung für Pflegeeltern

Die Berliner CDU-Fraktion stellt den Antrag „Pflegekinder und ihre Familien endlich stärken! (I) – für ein Pflegeelterngeld“ an das Berliner Abgeordnetenhaus: „Der Senat wird aufgefordert, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass zukünftig auch Eltern von Pflegekindern, die in Dauerpflege betreut werden, einen Anspruch auf Elterngeld haben. Bis eine bundeseinheitliche Regelung zur Ausweitung des Elterngeldanspruches auf Pflegeeltern erfolgt ist, soll der Senat zudem auf Landesebene ein Modellprojekt auf den Weg bringen, in dessen Rahmen alle Berliner Pflegeeltern, die ein Pflegekind in unbefristeter Pflege aufnehmen, im ersten Aufnahmejahr eines Kindes eine elterngeldähnliche Sonderleistung erhalten, um auf diese Weise wegfallende Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit zugunsten der Betreuung und Erziehung des Kindes [...]

Von |2023-06-23T21:32:07+02:0014. Februar 2023|Berlin, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches|

Die Abschaffung der Kostenheranziehung hat unbeabsichtigte Nebenwirkungen

Durch den konkreten Fall einer Pflegefamilie, der an PFAD herangetragen wurde, sehen wir einen dringenden politischen Handlungsbedarf beim Wohngeld. Da Pflegekinder seit dem 01.01.2023 nichts mehr von ihrem Einkommen an das Jugendamt abgeben müssen, kann dies für Pflegefamilien, die bisher Wohngeld bezogen, dazu führen, dass sie ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren. Denn in der Logik der Wohngeldberechnung ist das Pflegekind Teil der Haushaltsgemeinschaft und sein Einkommen wird gleichberechtigt zu dem Einkommen der Pflegeeltern dazugerechnet. Damit entsteht eine rechtlich unhaltbare Konstellation, die Pflegefamilien mit geringerem Einkommen benachteiligt. Diese Familien verlieren nicht nur einen Teil ihres monatlichen Budgets, ihre leiblichen Kinder erhalten in der Folge auch nichts mehr aus dem Bildungs- und [...]

Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen ab 01.01.2023

Die Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen im SGB VIII tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Der Gesetzgeber sieht von der einkommensabhängigen Kostenheranziehung von jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII im Rahmen der stationären und teilstationären Kinder- und Jugendhilfe ab und hebt den Tatbestand der Kostenheranziehung von Ehegatten und Lebenspartnern auf. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass junge Menschen in stationärer Unterbringung, Leistungsberechtigte nach § 19 SGB VIII sowie Ehegatten und Lebenspartner vollständig zumindest über ein selbst erzieltes Einkommen verfügen können und dieses nicht mehr durch das Jugendamt herangezogen werden kann. Zusätzlich profitieren auch junge Menschen, die eine Berufsausbildungsbeihilfe oder ein Ausbildungsgeld nach SGB III erhalten. Demnach werden die [...]

Pflegeleistungen: Das ändert sich ab 2024

Bereits im Frühjahr 2023 einigte sich die Regierung mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) auf eine Pflegereform. Schon zum 01.07.2023 wurden dadurch die Beiträge zur Pflegeversicherung erhöht. Mit Beginn des Jahres 2024 treten erste Leistungserhöhungen in Kraft, weitere folgen zu einem späteren Zeitpunkt: Die Pflegekassen zahlen 5 Prozent mehr Pflegegeld aus. Auch die Pflegesachleistungen steigen um 5 Prozent. Das sogenannte Entlastungsbudget erleichtert die Finanzierung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Statt wie bisher aus getrennten Töpfen, die sich teilweise übertragen lassen, sollen beide Pflegeleistungen nun aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget finanziert werden. Junge Menschen bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 können auf ein vorgezogenes Entlastungsbudget von 3.386 Euro zugreifen. Dieses ist [...]

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