Bereits im Frühjahr 2023 einigte sich die Regierung mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) auf eine Pflegereform. Schon zum 01.07.2023 wurden dadurch die Beiträge zur Pflegeversicherung erhöht.

Mit Beginn des Jahres 2024 treten erste Leistungserhöhungen in Kraft, weitere folgen zu einem späteren Zeitpunkt:

  • Die Pflegekassen zahlen 5 Prozent mehr Pflegegeld aus.
  • Auch die Pflegesachleistungen steigen um 5 Prozent.
  • Das sogenannte Entlastungsbudget erleichtert die Finanzierung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Statt wie bisher aus getrennten Töpfen, die sich teilweise übertragen lassen, sollen beide Pflegeleistungen nun aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget finanziert werden.
    Junge Menschen bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 können auf ein vorgezogenes Entlastungsbudget von 3.386 Euro zugreifen. Dieses ist nicht zu verwechseln mit dem monatlichen Entlastungsbetrag von 125 €.

Nähere Informationen finden Sie auf www.pflege.de