Durch den konkreten Fall einer Pflegefamilie, der an PFAD herangetragen wurde, sehen wir einen dringenden politischen Handlungsbedarf beim Wohngeld.

Da Pflegekinder seit dem 01.01.2023 nichts mehr von ihrem Einkommen an das Jugendamt abgeben müssen, kann dies für Pflegefamilien, die bisher Wohngeld bezogen, dazu führen, dass sie ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren. Denn in der Logik der Wohngeldberechnung ist das Pflegekind Teil der Haushaltsgemeinschaft und sein Einkommen wird gleichberechtigt zu dem Einkommen der Pflegeeltern dazugerechnet.

Damit entsteht eine rechtlich unhaltbare Konstellation, die Pflegefamilien mit geringerem Einkommen benachteiligt. Diese Familien verlieren nicht nur einen Teil ihres monatlichen Budgets, ihre leiblichen Kinder erhalten in der Folge auch nichts mehr aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

PFAD begrüßt die Abschaffung der Kostenheranziehung, diese darf aber nicht zu Lasten leiblicher Kinder in Pflegefamilien gehen.

ausführliche Stellungnahme vom 13.02.2023: Abschaffung der Kostenheranziehung und unbeabsichtigte Nebenwirkung – Benachteiligung von Pflegefamilien mit geringem Einkommen!