Finanzielles

Schleswig-Holstein strebt Bundesratsinitiative für ein Pflegeelterngeld an

Im Landtag von Schleswig-Holstein haben sich alle Fraktionen für einen Anspruch auf Elterngeld für Eltern von Pflegekindern eingesetzt. Die Bundesregierung hatte das Elterngeld für Pflegeeltern zwar im Koalitionsvertrag angekündigt, jedoch bisher nichts weiter unternommen. Deshalb wurde die Landesregierung nun aufgefordert, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen. Quellen: Antrag der Fraktionen von SSW, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP vom 08.02.2024 an den Landtag Schleswig-Holstein: Pflegeeltern stärken und wertschätzen – Bundesratsinitiative für ein Pflegeelterngeld dpa-Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 21.02.2024: Landtag für Anspruch auf Elterngeld bei Pflegekindern

Broschüre zum neuen Sozialen Entschädigungsrecht

Am 01.01.2024 trat das SGB XIV in Kraft. Es regelt das Soziale Entschädigungsrecht (SER) neu und löst das bisherige Opferentschädigungsgesetz ab. Dazu wurde die Broschüre "SGB XIV: Das neue Soziale Entschädigungsrecht - Eine Praxishandreichung zur Unterstützung Betroffener von sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt und Menschenhandel" erarbeitet. Sie bietet einen gut verständlichen Einstieg in das neue Soziale Entschädigungsrecht und einen Überblick über die Rechtsgrundlagen und Handlungsmöglichkeiten. In verschiedenen Kapiteln wird dargestellt, wer leistungsberechtigt ist und welche Voraussetzungen es im SER gibt; welche Leistungen im Rahmen des SER in Anspruch genommen werden können (z. B. schnelle psychotherapeutische Hilfe in einer Traumaambulanz, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenbehandlung oder monatliche Entschädigungszahlungen); was bei der [...]

BMFSFJ: Änderungen bei Leistungen für Familien im Jahr 2024

Das BMFSFJ hat für das Jahr 2024 Änderungen bei Leistungen für Familien bekannt gegeben. Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag wird ab dem 1. Januar 2024 erhöht - von bis zu 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind. Unterhaltsvorschuss: Ab Januar 2024 beträgt der Vorschuss für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren monatlich bis zu 230 Euro - und damit 43 Euro mehr als zuvor, für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren monatlich bis zu 301 Euro - das sind 49 Euro mehr als zuvor, und für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren monatlich bis zu 395 Euro - also 57 Euro mehr [...]

Von |2024-01-05T12:39:42+01:005. Januar 2024|Adoptivfamilie, Finanzielles, Pflegefamilie|

Stadt Essen stattet Bereitschaftspflege besser aus

"Stand-by-Bereitschaftspflege", eine neue Wortschöpfung der Stadt Essen, macht einen dringenden Bedarf nach kompetenten Aufnahmeplätzen für ungeplante Inobhutnahmen deutlich. Dafür wird notwendigerweise künftig auch mehr Geld gezahlt. Die monatliche Grundvergütung wird angehoben, bei Belegung gibt es den vierfacher Erziehungsbeitrag, Fahrtkosten werden erstattet sowie eine Telefonkostenpauschale. Vor allem mit der Erstattung von Altersvorsorgebeiträgen bis zu 150 Euro monatlich ist Essen auf dem richtigen Weg, um die sehr anspruchsvolle Tätigkeit der Bereitschaftspflegeeltern aufzuwerten. Quelle: Pressemitteilung der Stadt Essen vom 15.11.2023

Alternatives Elterngeld für Pflegeeltern im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Wir begrüßen, dass nun auch der Eifelkreis Bitburg-Prüm eine freiwillige Elterngeld-ähnliche Leistung für Pflegeeltern einführt, um für Kinder bis 3 Jahren die Unterbringung in einer Heimeinrichtung zu vermeiden. Das auf ein Jahr befristete Elterngeld soll in Höhe von monatlich 800,- Euro zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt werden. Alternativ können auch 400 Euro über zwei Jahre gewährt werden. Quelle: Pressemitteilung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 29.09.2023

Deutscher Verein empfiehlt Pauschalbeträge für Pflege und Erziehung sowie Sachaufwand für 2024 deutlich anzuheben

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat seine Berechnungssystematik für die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) überprüft. In seinen aktuellen Empfehlungen spricht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge deutlich anzuheben. „Tagein, tagaus leisten Pflegeeltern sehr Wertvolles: für ,ihre‘ Kinder und Jugendlichen, für deren Familien sowie für die gesamte Gesellschaft. Für diese wichtige Aufgabe benötigen Pflegefamilien Wertschätzung und Unterstützung der ganzen Gesellschaft. Diese Unterstützung muss auch durch die finanzielle Ausstattung von Pflegefamilien deutlich werden", betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Sie legt daher allen [...]

Die Situation von Pflegekindern braucht schnelles Handeln – ein Appell!

Die drei freien Träger des Kompetenzzentrums Pflegekinder aus Berlin, Hamburg und Bremen ergreifen die Initiative, um einen alarmierenden Abwärtstrend der vergangenen Jahre zu stoppen: Trotz intensiver Werbung gibt es für immer mehr Kinder, die am besten in einer Pflegefamilie aufwachsen würden, immer weniger Familien. Um diesen Trend umzukehren haben sie sieben Sofortmaßnahmen als erste Lösungen ausgearbeitet: https://kompetenzzentrum-pflegekinder.de/wp-content/uploads/2023/05/Appell-der-Pflegekinderhilfe.pdf

Stadt Aachen hat verstanden: Pflegekinder dürfen nicht zum Armutsrisiko werden!

Denn immer mehr geeignete Bewerber*innen können sich wegen fehlender Elterngeldleistung ein Ruhen der eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Aufnahme eines Pflegekindes nicht leisten. Es lohnt sich für Kommunen, für einen Ausgleich zum Elterngeld, auf das Pflegemütter und -väter (noch) keinen Anspruch haben, zu sorgen. Hier die Beschlussvorschlag aus des Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses Aachen vom 25.04.2023: https://ratsinfo.aachen.de/bi/to010.asp?SILFDNR=5129 (siehe unter Nummer Ö17) Noch weiter geht der Vorschlag von PFAD für ein bundesweites "Pflegeelterngeld".

Careleaver e.V., IGFH und Stiftung Universität Hildesheim formulieren drei Kernforderungen an die SGB VIII Reform

Der Careleaver e.V., die IGFH und die Stiftung Universität Hildesheim haben zusammen drei Kernforderungen formuliert, auf die sie sich im Beteiligungsprozess zur SGB VIII Reform gemeinsam fokussieren wollen: 1. Unterstützungsangebote für alle jungen Menschen bis 27 Jahre! Alle jungen Menschen – insbesondere junge Menschen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe betreut wurden – brauchen bis zum 27. Lebensjahr individuell flexibel gestaltbare und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote. Daneben braucht es niedrigschwellige Angebote, die von konkreten Bedarfen unabhängig sind. Die Kinder- und Jugendhilfe trägt die Verantwortung dafür, dass junge Menschen über diese Unterstützungsangebote informiert sind. Sowohl die Informationen als auch die Angebote müssen diskriminierungs- und barrierefrei zugänglich sein. 2. Konkreter Leistungskatalog für junge [...]

Anhörung zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Jugendhilfe

Die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe (20/3439) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag wurde das Vorhaben mehrheitlich als richtiger Schritt bezeichnet, von dem aber jene junge Menschen nicht profitierten, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt beziehungsweise das Jobcenter absolvieren oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind. Die Kritik anderer Sachverständiger an dem Entwurf zielte darauf ab, dass damit eine Verselbständigung der Jugendlichen erschwert werde und sie teils bessergestellt würden als Jugendliche, die eine Ausbildung machen und im Elternhaus leben. [...]

Von |2023-06-05T15:25:31+02:001. Mai 2023|Finanzielles, Jugendhilfe, Politik|
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