Am 01.01.2024 trat das SGB XIV in Kraft. Es regelt das Soziale Entschädigungsrecht (SER) neu und löst das bisherige Opferentschädigungsgesetz ab. Dazu wurde die Broschüre “SGB XIV: Das neue Soziale Entschädigungsrecht – Eine Praxishandreichung zur Unterstützung Betroffener von sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt und Menschenhandel” erarbeitet. Sie bietet einen gut verständlichen Einstieg in das neue Soziale Entschädigungsrecht und einen Überblick über die Rechtsgrundlagen und Handlungsmöglichkeiten.

In verschiedenen Kapiteln wird dargestellt, wer leistungsberechtigt ist und welche Voraussetzungen es im SER gibt; welche Leistungen im Rahmen des SER in Anspruch genommen werden können (z. B. schnelle psychotherapeutische Hilfe in einer Traumaambulanz, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenbehandlung oder monatliche Entschädigungszahlungen); was bei der Antragstellung und im Verfahrensverlauf zu beachten ist und wie Fachberatungsstellen Betroffene auf diesem Weg begleiten können.

nähere Informationen und Möglichkeit zum Download

Quelle: BKSF – Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend