PFAD Stellungnahme: Bundesweite Kürzungen von erhöhten Pauschalbeträgen zur Anerkennung der Erziehung und Pflege (§ 39 SGB VIII) ohne Veränderungen des tatsächlichen Mehrbedarfs von Pflegekindern
PFAD Berlin, 23. Januar 2026 Stabile und entwicklungsfördernde Lebensbedingungen für junge Menschen in der Bereitschafts- und Vollzeitpflege bedürfen neben u.a. dem persönlichen Engagement, hoher sozialer Kompetenzen und Fachwissen von Pflegeeltern sowie einer verlässlichen und professionellen Beratung durch die Pflegekinderhilfe auch einer bedarfsgerechten finanziellen Absicherung durch die öffentliche Jugendhilfe. Kommt die öffentliche Jugendhilfe dieser Absicherung bei Pflegeverhältnissen mit Mehrbedarf nicht nach, gefährdet sie damit nicht nur die Existenz von Pflegefamilien, sondern auch die Infrastruktur der erzieherischen Hilfen. Finanzierung von Pflegeverhältnissen über verschiedene Pauschalbeträge § 39 SGB VIII regelt die „Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen“, wenn der junge Mensch außerhalb der Herkunftsfamilie, z.B. in einer Pflegefamilie, lebt. Diese als [...]