Pflegegeld

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2026

Die Pauschalbeträge für Pflegeeltern steigen entsprechend der jährlich vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentlichten Empfehlungen. Für das Jahr 2026 empfiehlt der Deutsche Verein eine Anhebung des Pauschalbetrags für die Pflege und Erziehung auf 439,– € (+ 9 €). Für den Sachaufwand (Unterhalt des Pflegekindes) gelten im nächsten Jahr diese monatlichen Pauschalen: für ein 0-6-jähriges Pflegekind 764 € (+ 16 €) für ein 6-12-jähriges Pflegekind 923 € (+ 39 €) für ein 12-18-jähriges Pflegekind 1072 € (+ 22 €) Darüber hinaus ist zu beachten, dass Ausgaben, die rechtlich nicht als regelmäßig wiederkehrender Bedarf im Sinne des § 39 Abs. 3 SGB VIII zu werten sind, nicht vom [...]

Hamburg verbessert finanzielle Rahmenbedingungen für Pflegeeltern

Bundesweit geht die Zahl die Pflegefamilien zurück, der Bedarf steigt aber an. Um die Aufnahme eines Pflegekindes attraktiver zu gestalten, setzt Hamburg neben einer qualifizierten Vorbereitung und Begleitung künftig noch stärker auf finanzielle Unterstützung von Pflegeeltern. So gibt es seit dem 1. Januar 2025 eine elterngeldähnliche Sonderleistung für Pflegeeltern. Zudem wurde der Erziehungskostenanteil für Bereitschaftspflegeeltern und zeitlich befristete Vollzeitpflege noch einmal deutlich erhöht. Müssen Kinder außerhalb ihrer Ursprungsfamilie untergebracht werden, sind Pflegefamilien oftmals die beste Alternative, insbesondere für kleine Kinder. Hier finden sie ein stabiles familiäres Setting, das für ihre kindliche Entwicklung optimal ist. Die Unterbringung in Pflegefamilien kann kurzfristig erforderlich sein, bis sich die Herkunftsfamilie stabilisiert hat und das [...]

Von |2025-01-09T13:03:01+01:009. Januar 2025|Finanzielles, Hamburg, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik|

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2025

Die Pauschalbeträge für Pflegeeltern steigen entsprechend der jährlich vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentlichten Empfehlungen. Bei der Festsetzung der Pauschalen orientieren sich die meisten Bundesländer an den jährlichen Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) und setzen diese verbindlich um. „Für Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer Familie leben können und häufig schwer belastende Lebenssituationen zu verkraften haben, ist eine Pflegefamilie oft die am besten geeignete Unterstützung“, so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. „Pflegeeltern werden bundesweit dringender denn je gesucht. Umso wichtiger ist es, dass der Unterhalt für Pflegekinder [...]

Hamburg: Alles Wichtige rund um finanzielle Leistungen für Pflegefamilien

Transparenz beim Leistungskatalog ist prima! Hamburger Pflegeeltern können jetzt online die aktuellen Pflegegeldsätze  nachlesen – und was sonst noch wichtig ist rund um Pflegegeld und andere Leistungen, wie beispielsweise Versicherungen: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/familie/pflegekinder/pflegekinderhilfe/alles-wichtige-zum-pflegegeld-in-hamburg-929878 Ebenso wird ausführlich informiert, dass sie auf Antrag die Möglichkeit haben, einen Zuschuss zu einer privaten Rentenversicherung zu erhalten: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/familie/pflegekinder/pflegekinderhilfe/alterssicherung-fuer-pflegefamilien-930090

Rheinland-Pfalz übernimmt ab August die Empfehlungen des Deutschen Vereins für Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege

Das Landesjugendamt Rheinland-Pfalz hat in der Vergangenheit regelmäßig im Zweijahresturnus die vom Deutschen Verein empfohlenen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) übernommen. In seiner Sitzung im April 2024 beschloss der Landesjugendhilfeausschuss die Übernahme der Empfehlungen des Deutschen Vereins für 2024 ab dem 01. August 2024. Es ist beabsichtigt, ab 2025 die monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) jährlich anzupassen, um zu einer einheitlichen bundesweiten Bemessungspraxis beizutragen. Quelle: Rundschreiben des LSJV zu Vollzeitpflege (LJA-Nr. 6/2024) vom 03.06.2024

Deutscher Verein empfiehlt Pauschalbeträge für Pflege und Erziehung sowie Sachaufwand für 2024 deutlich anzuheben

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat seine Berechnungssystematik für die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) überprüft. In seinen aktuellen Empfehlungen spricht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge deutlich anzuheben. „Tagein, tagaus leisten Pflegeeltern sehr Wertvolles: für ,ihre‘ Kinder und Jugendlichen, für deren Familien sowie für die gesamte Gesellschaft. Für diese wichtige Aufgabe benötigen Pflegefamilien Wertschätzung und Unterstützung der ganzen Gesellschaft. Diese Unterstützung muss auch durch die finanzielle Ausstattung von Pflegefamilien deutlich werden", betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Sie legt daher allen [...]

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2023

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat am 20.09.2022 seine Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege 2023 verabschiedet. Darin wurden für 2023 12% Inflation berücksichtigt und die Beträge entsprechend erhöht. Keine explizite Aussage gibt es zu möglichen Energiepreissteigerungen und Kosten im Jahr 2023 und deren Ausgleich, wenn diese nicht von den 12% Erhöhung der Pauschalbeträge abgedeckt sind. zu den Empfehlungen für 2023

Von |2022-11-08T18:32:35+01:0020. September 2022|Allgemein, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie|
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