Bayern: 3 202 gerichtliche Maßnahmen aufgrund von Kindeswohlgefährdung 2024 durch Familiengerichte eingeleitet
In 1 901 Fällen wird eine vollständige oder teilweise Entziehung der elterlichen Sorge angeordnet Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden in 2024 insgesamt 3 202 gerichtliche Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls durch Familiengerichte eingeleitet. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sind häufig 6 bis unter 14 Jahre alt und überwiegend männlich. In 1 901 Fällen erfolgt eine vollständige oder teilweise Anordnung der Vormundschaft bzw. Pflegschaft durch ein Jugendamt oder Dritte. Schweinfurt. In 2024 werden in Bayern – basierend auf 2 412 Anrufungen des Familiengerichts aufgrund von Kindeswohlgefährdung – 3 202 gerichtliche Maßnahmen1 eingeleitet. Im Vorjahr lag die Zahl der angeordneten Maßnahmen bei 3 103. Die Maßnahmen betreffen im [...]