Pflegeegeld

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2025

Die Pauschalbeträge für Pflegeeltern steigen entsprechend der jährlich vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentlichten Empfehlungen. Bei der Festsetzung der Pauschalen orientieren sich die meisten Bundesländer an den jährlichen Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) und setzen diese verbindlich um. „Für Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer Familie leben können und häufig schwer belastende Lebenssituationen zu verkraften haben, ist eine Pflegefamilie oft die am besten geeignete Unterstützung“, so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. „Pflegeeltern werden bundesweit dringender denn je gesucht. Umso wichtiger ist es, dass der Unterhalt für Pflegekinder [...]

Berliner Pflegekinderhilfe: Mehr Geld ab September 2024

Die Berliner Pflegekinderhilfe wird deutlich gestärkt: Ab September 2024 werden erstmals seit 2012 die Pflegesätze für Pflegekinder sowie die Pauschalen für Pflegeeltern in Berlin erhöht. Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, setzt damit ein klares Zeichen zur Unterstützung von Pflegefamilien und erweitert diese Maßnahmen durch ein umfassendes Programm zur Stärkung der Familien. Im Doppelhaushalt 2024/2025 sind dafür insgesamt 8 Millionen Euro vorgesehen, davon 2 Millionen Euro im Jahr 2024 und 6 Millionen Euro im Jahr 2025. Die Erhöhung der Pauschalen orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.. So steigt beispielsweise die monatliche Pauschale für den Lebensunterhalt eines fünfjährigen Pflegekindes ab September [...]

Die Situation von Pflegekindern braucht schnelles Handeln – ein Appell!

Die drei freien Träger des Kompetenzzentrums Pflegekinder aus Berlin, Hamburg und Bremen ergreifen die Initiative, um einen alarmierenden Abwärtstrend der vergangenen Jahre zu stoppen: Trotz intensiver Werbung gibt es für immer mehr Kinder, die am besten in einer Pflegefamilie aufwachsen würden, immer weniger Familien. Um diesen Trend umzukehren haben sie sieben Sofortmaßnahmen als erste Lösungen ausgearbeitet: https://kompetenzzentrum-pflegekinder.de/wp-content/uploads/2023/05/Appell-der-Pflegekinderhilfe.pdf

Stadt Aachen hat verstanden: Pflegekinder dürfen nicht zum Armutsrisiko werden!

Denn immer mehr geeignete Bewerber*innen können sich wegen fehlender Elterngeldleistung ein Ruhen der eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Aufnahme eines Pflegekindes nicht leisten. Es lohnt sich für Kommunen, für einen Ausgleich zum Elterngeld, auf das Pflegemütter und -väter (noch) keinen Anspruch haben, zu sorgen. Hier die Beschlussvorschlag aus des Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses Aachen vom 25.04.2023: https://ratsinfo.aachen.de/bi/to010.asp?SILFDNR=5129 (siehe unter Nummer Ö17) Noch weiter geht der Vorschlag von PFAD für ein bundesweites "Pflegeelterngeld".

PFAD: Erhöhung der Pauschalen in der Vollzeitpflege reichen nicht aus!

Die Rahmenbedingungen für Pflegeeltern sind in Deutschland Sache der Kommunen und daher bekanntermaßen sehr unterschiedlich. Um eine gewisse Einheitlichkeit bemüht, veröffentlicht der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. jährliche Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege. Dabei sollen eventuelle Steigerungen der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte berücksichtigt werden. PFAD hat die Entwicklung der Empfehlungen für die Höhe des Pflegegeldes sowie den Erziehungsbeitrag seit 2008 ausgewertet: Unterhalt für Pflegekinder hinkt hinterher Die Graphik zeigt, dass die finanziellen Leistungen über die letzten 15 Jahre wenig gestiegen sind. Beim Sachaufwand - dem Unterhalt für das Pflegekind, der nach drei Altersstufen gestaffelt ist - fällt ein erster Sprung erst von 2021 auf [...]

Nordrhein-Westfalen erhöht finanzielle Aufwendungen für Pflegestellen und Erziehungsstellen

(pfad/us) Zum 01.01.2021 erhöhte das Ministerium für Kinder, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW das Pflegegeld für Vollzeitpflegestellen und Erziehungsstellen um rund 9 %. Dies betrifft sowohl die nach Alter gestaffelten materiellen Aufwendungen für Kinder, als auch die Pauschale für die Kosten der Erziehung sowie den Satz, den Erziehungsstellen als Erziehungsbeitrag erhalten. Quelle: Rundschreiben des LVR vom 02.03.2021 Somit liegen die in NRW gezahlten Pauschalen höher als die vom Deutschen Verein ausgesprochenen Empfehlungen für 2021.

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