(pfad/us) Zum 01.01.2021 erhöhte das Ministerium für Kinder, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW das Pflegegeld für Vollzeitpflegestellen und Erziehungsstellen um rund 9 %. Dies betrifft sowohl die nach Alter gestaffelten materiellen Aufwendungen für Kinder, als auch die Pauschale für die Kosten der Erziehung sowie den Satz, den Erziehungsstellen als Erziehungsbeitrag erhalten.

Quelle: Rundschreiben des LVR vom 02.03.2021

Somit liegen die in NRW gezahlten Pauschalen höher als die vom Deutschen Verein ausgesprochenen Empfehlungen für 2021.