Schutzkonzept

PFAD beim Jugendhilfetag 2025 in Leipzig!

Beim nächsten Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) am 13.-15. Mai 2025 in der Leipziger Messe wird PFAD wieder mit einem eigenen Messestand vertreten sein. Der größte europäische Jugendhilfegipfel bietet uns die Gelegenheit über die Bedürfnisse von Pflege- und Adoptivkindern und unser Engagement für sie und ihre Familien zu informieren. Auch beim Kongress sind wir gemeinsam mit BbP und BV FASD mit einer Veranstaltung vertreten und wollen mit Ihnen diskutieren zum Thema "Schutzkonzepte und die Kompetenz der anderen – Wissen und Erfahrungen der Pflegefamilienverbände nutzen". Pflegeeltern, Fachkräfte und weitere Interessierte sind herzlich eingeladen! nähere Infos zur Veranstaltung am 13.Mai 2025 von 15:15 - 16:45 Uhr Man kann sich jetzt schon als [...]

BbP legt “Handreichung für die Ausbildung von Kinderschutzfachkräften und insoweit erfahrenen Fachkräften im inklusiven Kinderschutz” vor

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. veröffentlicht eine Handreichung, mit der erstmalig ein Praxisleitfaden für die Weiterbildung von Fachkräften im inklusiven Kinderschutz erarbeitet wurde. Sie bildet die Vielfalt der Themen im Kontext des inklusiven Kinderschutzes ab, fügt einen kleinen Baustein zum besseren Urteilsvermögen hinzu und definiert Kinderschutz als einen Prozess und keine Momentaufnahme. In der Fachwelt der Kinder- und Jugendhilfe spürt man häufig noch Unsicherheit und Ängste, vor allem dann, wenn es um Kinder mit intensivpflegerischem Bedarf geht. Dies kann zu Fehleinschätzungen führen, wenn nicht an den notwendigen Stellen sensibilisiert wird. So können Gefährdungslagen von Kindern mit Behinderung überbewertet oder aber mit Blick auf die Behinderung nicht ernst genommen und unterbewertet [...]

Bayern veröffentlicht “Fachliche Empfehlungen zu Schutzkonzepten in der Pflegekinderhilfe gemäß § 37b Abs. 1 SGB VIII”

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder-und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) hat der Gesetzgeber zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege die ausdrückliche Verpflichtung zur Anwendung von Schutzkonzepten bei Pflegeverhältnissen eingeführt (§ 37b Abs. 1 SGB VIII) sowie die Sicherstellung von Beschwerdemöglichkeiten während der Dauer eines Pflegeverhältnisses festgeschrieben (§ 37b Abs. 2 SGB VIII). Um die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe bei der Umsetzung dieser neuen Anforderungen zu unterstützen, wurde die Verwaltung des Bayerischen Landesjugendamts im Rahmen der 150. Sitzung des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses beauftragt, fachliche Empfehlungen zur Umsetzung von Schutzkonzepten gemäß § 37b Abs. 1 SGB VIII auf Ebene eines Expertinnen- und Expertenkreises zu [...]

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