Sonderpflege

Änderungen in der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 haben sich aufgrund des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes von 2023 die Leistungen der Pflegeversicherung erhöht. Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB 11), der in allen Pflegegraden in Anspruch genommen werden kann, wurde auf 131 Euro angehoben. Für das Pflegegeld gelten nun folgende Beträge: Pflegegrad 2: 347 Euro Pflegegrad 3: 599 Euro Pflegegrad 4: 800 Euro Pflegegrad 5: 990 Euro Für die Pflegesachleistungen gelten folgende Höchstbeträge: Pflegegrad 2: 796 Euro Pflegegrad 3: 1.497 Euro Pflegegrad 4: 1.859 Euro Pflegegrad 5: 2.299 Euro Ebenfalls erhöht haben sich die (Höchst)Beträge für Pflegehilfsmittel (42 Euro/Monat) und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (4.180 Euro/Maßnahme). Der Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege (§ 39 SGB 11) wurde auf 1.685 [...]

Fachtagung des BbP “Pflegende Elternschaft in der Pflegekinderhilfe – Lebenswirklichkeit mit Hürden” am 15./16.11.2024 in Berlin

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. lädt Pflegefamilien von Kindern mit Behinderung, Herkunftsfamilien, Selbsthilfe, Fachkräfte im Gesundheitswesen, der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe sowie Berater und Politik ein. Bei seiner Fachtagung "Pflegende Elternschaft in der Pflegekinderhilfe - Lebenswirklichkeit mit Hürden" am 15./16.11.2024 in Berlin möchte der Verband wichtige Fragen ansprechen: Welche Faktoren führen zu einem langfristig stabilen Pflegeverhältnis mit einem pflegebedürftigen Kind? Welche Rolle spielen die leiblichen Eltern? Wo sind die Geschwisterkinder? Welchen Blick hat die Gesellschaft auf das System Pflegefamilie mit einem pflegebedürftigen Kind? Welche Maßnahmen müssten im Gesundheitssystem ergriffen werden, damit der gesundheitsbezogene Kinderschutz in Bereitschaftspflege und Dauerpflege umsetzbar ist? Anmeldeschluss ist der 30.09.2024. zum Programm und Anmeldeformular

Von |2024-09-16T10:54:25+02:0016. September 2024|Fachkräfte, Fortbildung, Gesundheit, Jugendhilfe, Pflegefamilie|

LWL: Pflegefamilienverbund STEPPKE gibt Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ein Zuhause

Münster (lwl). Die meisten Kinder leben zu Hause mit ihren leiblichen Eltern zusammen. Doch es gibt unterschiedliche Gründe, warum nicht alle Kinder und Jugendlichen in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen können. "Wenn junge Menschen nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, bedeutet das Aufwachsen in einer Pflegefamilie eine große und wichtige Chance - das gilt auch für junge Menschen mit einer Behinderung", sagt die Jugenddezernentin beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), Birgit Westers. "Hier erleben sie ein Aufwachsen in einem familiären Umfeld mit Nähe und Geborgenheit." Seit 2020 sind die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) in Nordrhein-Westfalen für Kinder und Jugendliche mit geistigen, körperlichen oder Sinnesbehinderungen in Pflegefamilien zuständig. In Westfalen-Lippe hat der [...]

Gratulation an Kerstin Held!

Wir gratulieren Kerstin Held, der Vorsitzenden unseres Partnerverbandes Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V., ganz herzlichen zum gestrigen Gewinn des mit 30.000 € dotierten Leserpreises von BILD der Frau! Mit ihrem engagierten und sehr persönlichen Einsatz hat sie für die Belange behinderter Pflegekinder und ihrer Familien viel positive öffentliche Aufmerksamkeit bewirken können. Das ist großartig! Danke dafür, liebe Kerstin! Ulrike Schulz, Vorsitzende PFAD Bundesverband e.V.

Von |2022-11-10T15:42:29+01:0010. November 2022|Gesundheit, Netzwerke, Online, Pflegefamilie, Verschiedenes|

Sachsen-Anhalt: Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege 2020 auf neuem Höchststand

2020 waren in Sachsen-Anhalt 2 923 junge Menschen in Vollzeitpflege untergebracht. Der kontinuierliche Anstieg seit 2011 setzte sich weiter fort. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, hat sich die Anzahl der Unterbringungen in Pflegefamilien seit 2011 um 89 % (2011: 1 544) und zum Vorjahr um 2 % (2019: 2 875) erhöht. Insgesamt lebten 2 699 junge Menschen in einer allgemeinen Vollzeitpflege (92 %). Davon wurden 2/3 in einer fremden Pflegefamilie aufgenommen, bei jedem 3. Fall übernahmen Verwandte die Pflegschaft. 8 % der jungen Menschen befanden sich aufgrund von Entwicklungsbeeinträchtigungen in einer Sonderpflege. Diese wurde in 7 % der Fälle von Verwandten übernommen und zu 93 % von fremden Pflegefamilien [...]

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