14 Fachorganisationen – darunter PFAD – fordern Verbesserungen bei der Vormundschaft durch Änderungen im SGB VIII.

Die 2023 in Kraft getretene Vormundschaftsrechtsreform hat das mehr als 120 Jahre alte Recht neu ausgerichtet und an den Rechten und dem Schutz der Kinder orientiert. Parallel zur SGB VIII-Reform sollten die Subjektstellung sowie der Schutz der Kinder gestärkt und die Kooperation zwischen den Beteiligten an der Erziehung gefördert werden.

Spezifisch für das neue Vormundschaftsrecht ist die Stärkung der ehrenamtlichen Vormundschaft und eine bessere Balance zwischen den vier Typen der Vormundschaft (ehrenamtliche/ berufliche/ Vereins- und Amtsvormundschaft), die sichern soll, dass jedes Kind und jeder Jugendliche nach Möglichkeit eine* Vormund*in findet, die ihn einfühlsam, kompetent und bestmöglich, auch in Krisen und Konflikten mit Behörden, begleitet.

Die Reform hat jedoch bei all ihren positiven Zielsetzungen für die Praxis erhebliche Problemlagen in der Umsetzung offengelassen. Nicht ausreichend am Kindeswohl orientierte Zuständigkeiten sowie mangelnde Vorkehrungen für die Sicherung der Finanzierung von Vereins- und Berufsvormundschaft stehen einer kinderrechtsbasierten Vormundschaft im Wege.

Der Appell kommt zum Schluss: Eine kinderrechtsbasierte Vormundschaft ist auf Senkung der Fallzahlen, Lösung von Zuständigkeitsproblemen, Schaffung statistischer Grundlagen und Sicherung der Finanzierung aller Vormundschaftstypen angewiesen.

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