Zum 01.01.2024 trat § 10b SGB VIII in Kraft, der jungen Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder drohenden Behinderung geltend machen oder bei denen solche Leistungsansprüche in Betracht kommen, einen Verfahrenslotsen zur Seite.

Dieser ist beim Jugendamt angesiedelt, agiert aber unabhängig. Er soll die Leistungsberechtigten bei der Verwirklichung ihrer Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe unterstützen und auf die Inanspruchnahme von Rechten hinwirken.

Auf der Seite www.verfahrenslotse.org werden junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien aufgeklärt über ihre Rechte und Wege, wie Sie diese einfach durchsetzen können.

Gleichzeitig finden auch Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten zur Qualifizierung und Unterstützung ihrer Beratungstätigkeit.