Jedes Jahr kommen Tausende von Kindern in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Sie sind beispielsweise Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Trennung der Eltern, in Asylverfahren, als (Opfer-)Zeuginnen und -zeugen in strafrechtlichen Verfahren oder ihre Interessen sind bei Vorhaben von Kommunen betroffen.

Zahlreiche Studien zeigen auf, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren vielerorts in Deutschland weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. Obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben, werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört. Außerdem ist die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder in Kindschaftssachen noch immer nicht gerichtlicher Standard.

Das Deutschen Kinderhilfswerk und das Deutsche Institut für Menschenrechte wollen durch kindgerechte Informationen Kinder in gerichtlichen Verfahren stärken und haben daher einen Erklärfilm (3,18 min) produziert:

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk