Im Jahr 2022 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Hessen knapp 61 000 Hilfen zur Erziehung geleistet. Das waren 1 300 Hilfen oder 2,2 Prozent mehr als im Jahr 2021. Neben den Hilfen zur Erziehung erhöhte sich außerdem die Zahl der Hilfen zur Eingliederung seelisch behinderter junger Menschen um 800 Hilfen oder 6,8 Prozent auf insgesamt 12 600.

Unter den verschiedenen Arten der Hilfen zur Erziehung stieg insbesondere die Zahl der Erziehungsberatungen um 8,7 Prozent auf 31 000. Ein Grund hierfür war, dass 2022 erstmals auch Online- oder telefonische Beratungen mitgezählt wurden. Andere Formen der Hilfen zur Erziehung wie beispielsweise intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (minus 10,8 Prozent), soziale Gruppenarbeit (minus 4,8 Prozent), Erziehung in einer Tagesgruppe (minus 5,2 Prozent) oder Erziehungsbeistand bzw. Betreuungshelferinnen und Betreuungshelfer (minus 6,7 Prozent) verzeichneten teilweise deutliche Rückgänge. 34 Prozent der Familien, die eine erzieherische Hilfe bekamen, bezogen Transferleistungen.

Ergänzung der Redaktion:
Die Vollzeitpflege erfuhr einen Rückgang um 0,8 %,
die Heimerziehung um 3,4 %.

Hinweise

Die Hilfen zur Erziehung umfasst die verschiedenen Hilfearten nach §§ 27 bis 35 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. Die Hilfen der seelisch behinderten jungen Menschen gehören rechtlich nicht zu den Hilfen zur Erziehung, werden aber in der amtlichen Statistik zusammen erfasst und sind daher in der Tabelle „Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige in Hessen im Jahr 2022“ mit aufgeführt. Die Tabelle wird unten zum Download angeboten.

Download der statistischen Datei

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Statistischen Landesamtes