Neben PFAD haben auch Rechtsanwalt Peter Hoffmann und Prof. Dr. jur. Ludwig Salgo sich veranlasst gesehen, zum Beschluss 1 BvR 1088/23 des BVerfG vom 28.08.2023, eine ausführliche juristische Stellungnahme abzugeben. Darin wurde die Verfassungsbeschwerde  langjähriger Pflegeeltern eines fünfjährigen Kindes gegen dessen Wechsel in eine andere Pflegefamilie abgelehnt.

Die beiden Fachjuristen halten den Beschluss für Pflegeeltern von erheblicher Bedeutung. Ihre Stellungnahme trägt den Titel “Schützt das Bundesverfassungsgericht Pflegekinder nicht mehr? Sind Pflegekinder ‘Kinder 2. Klasse’?”(pdf).