Düsseldorf (IT.NRW). 56 914-mal haben Jugendämter im Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 2,8 Prozent mehr als 2021. Die Zahl der Verfahren von Gefährdungseinschätzungen ist damit mehr als doppelt so hoch (+102,7 Prozent) wie 2012, dem Jahr, in dem die Aufzeichnungen zu dieser Statistik begannen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurde im Jahr 2022 in 14,3 Prozent der Verfahren (8 149) eine akute Gefährdung des Kindeswohls und bei 11,0 Prozent der Einschätzungen eine latente Gefährdung ermittelt (6 262 Fälle). Bei einer latenten Gefährdung lässt sich die gegenwärtige Gefahr nicht eindeutig feststellen. In 19 670 Fällen (34,6 Prozent) wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein Hilfebedarf festgestellt. In 22 833 Verdachtsfällen (40,1 Prozent) lag weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf vor.

Latente und akute Kindeswohlgefährdungen wurden im Jahr 2022 von den nordrhein-westfälischen Jugendämtern in 14 411 Fällen festgestellt. Mädchen (in 7 265 Verfahren) und Jungen (in 7 146 Verfahren waren dabei annähernd gleich häufig betroffen. Vernachlässigungen (7 646 Verfahren) waren mit einem Anteil von 41,8 Prozent das häufigste Anzeichen bei der Gefährdung der Kinder. Psychische Misshandlungen (28,8 Prozent; 5 260 Verfahren) waren das zweithäufigste Anzeichen gefolgt von körperlicher Misshandlung (24,0 Prozent; 4 397 Verfahren). Hinweise auf sexuelle Gewalt waren bei 985 Kindeswohlgefährdungen ursächlich (5,4 Prozent). Bei Mädchen (643 Verfahren) gab es fast doppelt so häufig Anzeichen auf sexuelle Gewalt wie bei Jungen (342 Verfahren).

Die Jugendämter NRW gingen den meisten Verfahren (17 213) auf Grund von Hinweisen von Polizei, Gerichten oder Staatsanwaltschaften nach. Insgesamt geben Mädchen etwa doppelt so häufig selbst den Hinweis auf ihre Gefährdung (Mädchen in 696 Verfahren, Jungen in 344 Verfahren). Bei Verfahren von Kindeswohlgefährdung sind Mehrfachnennungen für die Anzeichen möglich. (IT.NRW)

Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen vom 14.07.2023