Über 150.000 Flüchtlinge aus der Ukraine sind bis jetzt in Deutschland angekommen. Sie dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen – und auch bleiben. Die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung ist groß. Ein Teil der Geflüchteten sind unbegleitete Kinder und Jugendliche.

Als unbegleitet gelten dabei alle Minderjährigen, deren Einreise nicht in Begleitung eines*einer Personensorgeberechtigten oder Erziehungs-berechtigten erfolgt. Entscheidet man sich für die Aufnahme eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings ist hier zwingend das Jugendamt einzubeziehen. Das Jugendamt ist zur vorläufigen Inobhutnahme von ausländischen Kindern, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, verpflichtet. Begleitete und unbegleitete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine haben Anspruch auf Leistungen und Hilfen aus der öffentlichen Jugendhilfe. Das gilt auch für Verwandte, die sie aufnehmen.

Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII bietet sich insbesondere an, wenn nahe Verwandte, Bekannte oder Freund*innen bereit und geeignet sind, die jungen Menschen aufzunehmen. Dabei kann es sich sowohl um Pflegepersonen handeln, die bereits in Deutschland leben und den jungen Menschen aufnehmen können, als auch um Personen, die gemeinsam mit dem jungen Menschen geflüchtet sind.

Viele der Kinder und Jugendlichen haben lebensbedrohliche Erfahrungen gemacht und brauchen neben dem liebevollen Familienanschluss möglicherweise auch psychologische Hilfe.  Pflegeeltern haben für diese herausfordernde Aufgabe Anspruch auf die fachliche Begleitung des Jugendamtes oder eines freien Trägers der Jugendhilfe.

Regionale Pflegeelternverbände können bei der Aufnahme und Alltagsgestaltung eines fremden Kindes in die eigene Familie unterstützen. Klären sie vor der Aufnahme wichtige Punkte ab: Ausländerstatus, Sorgerechtsinhaber, Krankenversicherung, finanzieller Rahmen, Kontakte zur leiblichen Familie.

Weitere wichtige Informationen gibt es über folgende Links:

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF):

  • Erste Hinweise zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Flucht von ukrainischen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nach Deutschland (11.03.2022) Link

Bundesverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (b-umf):

  • Bestehende jugendhilferechtliche Strukturen gelten auch für ukrainische Jugendliche! Link
  • Aufnahme und Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine – Berücksichtigung der besonderen Bedarfe junger Menschen Link
  • Kostenlose E-Learning Kurse bei der Augeo Foundation zur traumasensiblen Unterstützung für geflüchtete Kinder und Jugendliche Link

PFAD Pressemitteilung als pdf