Im Jahr 2022 wurden in Thüringen 1 692 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Form von vorläufigen und regulären Inobhutnahmen durchgeführt. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 411 Maßnahmen bzw. 32,1 Prozent mehr als im Jahr 2021. Dabei stieg die Zahl der regulären Inobhutnahmen um 20,0 Prozent auf 1 461 im Vergleich zum Vorjahr (2021: 1 218).

Mit 660 Maßnahmen war die Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils der häufigste Grund (39,0 Prozent), ein Kind oder einen Jugendlichen in Obhut zu nehmen (2021: 651 Kinder und Jugendliche). Weitere Schwerpunkte lagen mit 502 vorläufigen oder regulären Inobhutnahmen bei der unbegleiteten Einreise aus dem Ausland (2021: 167 Fälle) sowie mit 306 Fällen bei der Vernachlässigung des Kindes oder des Jugendlichen (2021: 288 Fälle). Die Zahl der vorläufigen Inobhutnahmen von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise vervierfachte sich nahezu auf 231 (2021: 63).

Die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren war mit einem Anteil von 48,6 Prozent besonders von einer vorläufigen Schutzmaßnahme betroffen (822 Kinder und Jugendliche). Die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern unter 3 Jahren blieb in den vergangenen Jahren nahezu konstant und lag 2022 bei 240 Fällen (2021: 238).

Bei mehr als der Hälfte der Maßnahmen (1 011 Fälle bzw. 59,8 Prozent) wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen von den Jugendämtern bzw. den sozialen Diensten angeregt (2021: 756 Fälle),
in weiteren 236 Fällen durch das Kind bzw. den Jugendlichen selbst (2021: 220 Fälle). Die Unterbringung während der Maßnahme erfolgte in 1 214 Fällen bzw. 71,7 Prozent in einer Einrichtung und bei rund einem Viertel bei einer geeigneten Person (417 Fälle).

Am Ende der vorläufigen Schutzmaßnahme mussten in 587 Fällen (34,7 Prozent) stationäre erzieherische Hilfen bzw. Eingliederungshilfen außerhalb des Elternhauses eingeleitet werden. In 537 Fällen (31,7 Prozent) konnten die Kinder und Jugendlichen jedoch zu den Personensorgeberechtigten zurückkehren.

Bitte beachten:
In der Statistik der vorläufigen Schutznahmen werden grundsätzlich die Maßnahmen von Inobhutnahmen gezählt und keine Personen.
Vorläufige Schutzmaßnahmen nach unbegleiteter Einreise werden aufgrund einer Gesetzesänderung ab 2017 in der Statistik differenziert nach vorläufigen Inobhutnahmen (§ 42a SGB VIII) und regulären Inobhutnahmen (§ 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII) erfasst. Daher sind Doppelzählungen von Kindern bzw. Jugendlichen möglich, wenn diese zum Beispiel zunächst vorläufig und im Anschluss noch einmal regulär in Obhut genommen wurden.
Angaben zur Herkunft bzw. Nationalität der Kinder und Jugendlichen werden nicht erfasst.

  • Hintergrundinformationen zur Erfassung unbegleitet eingereister Minderjähriger können einem Info-Blatt entnommen werden.
  • Weitere Informationen zum Thema vorläufige Schutzmaßnahmen finden Sie in den Internettabellen des Thüringer Landesamtes für Statistik.

Quelle: Thüringer Landesamtes für Statistik vom 30.06.2023