Insgesamt erhielten 57 780 Kinder und Jugendliche in Sachsen 2021 erzieherische Hilfen und Eingliederungshilfen für „seelisch behinderte junge Menschen“. Im Vergleich zu 2020 ist die Zahl um knapp 3 Prozent gestiegen. Für 26 111 junge Menschen wurden im vergangenen Jahr 23 858 diese Hilfen beendet. Am Jahresende 2021 dauerten für 31 669 Kinder und Jugendliche noch 27 455 Hilfen an.

Von den in 2021 betroffenen Kindern und Jugendlichen waren 23 Prozent jünger als 6 Jahre, 69 Prozent zwischen 6 und 17 Jahren und 8 Prozent bereits volljährig. Sachsenweit haben 8 Prozent aller jungen Menschen unter 18 Jahren im Jahr 2021 eine Hilfe zur Erziehung in Anspruch genommen.

Hauptgründe für die Hilfegewährung (27 Prozent) waren Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte, z. B. Partnerkonflikte, Trennung und Scheidung, Umgangs-/Sorgerechtsstreitigkeiten, Eltern-/Stiefeltern-Kind-Konflikte, kulturell bedingte Konfliktlagen. Eine eingeschränkte Erziehungskompetenz, z. B. durch Erziehungsunsicherheit, pädagogische Überforderung oder unangemessene Verwöhnung der Eltern/Personensorgeberechtigten, betraf 15 Prozent der Hilfen.

Am häufigsten (52 Prozent) wurden die Hilfen durch die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten oder von den Sozialen Diensten und anderen Institutionen (30 Prozent) angeregt.

Knapp die Hälfte der Hilfen erfolgte in Form von Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII.

Können junge Menschen unter 27 Jahren ihre Probleme nicht alleine oder mit Hilfe ihrer Familie bewältigen, bietet die Kinder- und Jugendhilfe ein breites Spektrum individueller erzieherischer Hilfen in ambulanter, teilstationärer und in stationärer Form („außerhalb der Familie“) an. Hilfen können sich sowohl auf den einzelnen jungen Menschen beziehen als auch familienorientiert sein und damit mehrere Kinder bzw. Jugendliche betreffen.

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen vom 23.11.2022