Wir freuen uns, dass das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz endlich die letzte Hürde genommen hat und der Bundesrat am 07.05.21 zugestimmt hat.
An dieser lange erwarteten und notwendigen Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe wurde insgesamt acht Jahre lang gearbeitet. Die Belange der Pflegekinder waren von Anfang an ein wichtiger, aber auch umstrittener Teil dieser Reform.
PFAD setzte sich die gesamte Zeit über intensiv für notwendige Verbesserungen in der Pflegekinderhilfe ein. Wir brachten uns engagiert ein im Dialogprozess „Mitreden-Mitgestalten“ und maßgeblichen Fachgremien. Wir führten zahlreiche Gespräche mit Fachpolitiker*innen der verschiedenen Fraktionen und sehen, dass wir – zusammen mit anderen Fachorganisationen – viel Gutes erreicht haben.

Drei wichtige Neuerungen für Pflegekinder:

  • Reduzierung der Kostenheranziehung von 75 % auf 25 %
    Künftig dürfen Pflege- und Heimkinder einen Freibetrag von 150 € ihres Einkommens behalten. Von dem Betrag der darüber hinausgeht, müssen sie höchstens 25 % an die Jugendhilfe abgeben. Das selbstverdiente Einkommen verbleibt zum großen Teil bei den Jugendlichen. Wie andere Jugendliche können sie sich von ihrem Verdienst Wünsche erfüllen und für größere Anschaffungen sparen. Wir freuen uns über diese deutliche Verbesserung, setzen uns aber weiter für die komplette Abschaffung der Kostenheranziehung ein.
  • Verankerung einer, die Kontinuität sichernden Möglichkeit im BGB
    Das Familiengericht kann im Einzelfall den Verbleib eines Kindes in seiner Pflegefamilie dauerhaft anordnen, wenn dies zum Schutz des Kindes erforderlich ist. Dies war uns wichtig, damit Kinder, die schon lange in ihrer Pflegefamilie leben, nicht dauerhaft befürchten müssen, ihren Lebensort wechseln zu müssen. Im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) werden die Beziehungen der Pflegekinder nun stärker berücksichtigt.
  • Rechtsanspruch der Eltern auf Beratung
    Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind, auch ohne dass es ein Rückführungsbestreben gibt. Eltern, denen die Personensorge entzogen wurde, müssen nun besser begleitet und einbezogen werden. Wir halten dies für wichtig zum Wohle des Pflegekindes und zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen leiblicher und Pflegefamilie.

Der Bundesrat weist in einer begleitenden Entschließung darauf hin, dass die Länder mit erheblichen Folgekosten durch das Gesetz rechnen müssen, die sie nicht tragen können. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dauerhaft einen vollständigen Kostenausgleich für Länder und Kommunen zu schaffen – beispielsweise durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes.

Für die Umsetzung des Reformgedankens brauchen Pflegekinder und ihre Familien angemessen finanziell und personell ausgestattete Jugendämter. Ein Kosten-ausgleich auf Bundesebene wäre eine wünschenswerte Absicherung.

PFAD Pressemitteilung vom 12.05.2021