Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstellen

Vorbereitung, Schulung und Eignungsprüfung der Adoptivbewerberinnen und -bewerber (§ 7 AdVermiG) Begleitung der Adoptivfamilien (§ 9 AdVermiG) Beratung Herkunftssuchender nach § 9 AdVermiG Beratung und Unterstützung der leiblichen Eltern nach § 2 SGB VIII Berichterstattung zum Integrationsverlauf bei internationalen Adoptionen nach § 9 AdVermiG

Von |2024-10-11T13:35:48+02:0016. September 2024|, |

Voraussetzungen für die Anrechnung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Zeiten der Erziehung eines Kindes werden in der deutschen Rentenversicherung nur berücksichtigt, wenn die Erziehung in Deutschland erfolgte und grundsätzlich Rentenversicherungspflicht bestanden hätte. Für Angehörige berufsständischer Versorgungseinrichtungen (z.B. Beamte, Anwälte) gelten eigene Anrechnungsvorschriften. Bei Pflegekindern gilt dies nur, wenn eine familienähnliche Beziehung angenommen und die Erziehung nicht als erwerbsmäßig erachtet wird. Bereitschaftspflegeeltern sind damit zurzeit von einer Anrechnung ausgeschlossen. Zur Verwaltungsvereinfachung werden die Zeiten der Kindererziehung nach § 56 Abs. 2 Satz 6 SGB VI grundsätzlich der leiblichen Mutter zugeschlagen. Soll davon abgewichen werden, was bei der Annahme von Pflege- oder Adoptivkindern im allgemeinen der Fall ist, ist dies zeitnah zu beantragen. Denn sobald für die Mutter oder eine andere [...]

Von |2024-09-16T13:37:25+02:0016. September 2024|, , , |

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

> Zuschuss zur Alterssicherung von Pflegeeltern Damit Sie den Zuschuss vom Jugendamt auch sinnvoll nutzen können, lassen Sie sich bitte von einem/r Versicherungsfachmann/frau individuell beraten. Die freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Rentenversicherung hat den Nachteil, dass sie nicht fortgesetzt werden kann, sobald eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit aufgenommen oder die Pflege eines Pflegebedürftigen (die zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch eine Pflegekasse führt) begonnen bzw. anerkannt wird.

Von |2024-10-11T15:13:09+02:0016. September 2024|, |

Freiwillige Beiträge zu einem privaten Rentenversicherungsträger

> Zuschuss zur Alterssicherung von Pflegeeltern Damit Sie den Zuschuss vom Jugendamt auch sinnvoll nutzen können, lassen Sie sich bitte von einem/r Versicherungsfachmann/frau individuell beraten. Eine private Rentenversicherung hat den Nachteil, dass sie grundsätzlich auch dann weiterbesteht, wenn das Pflegeverhältnis beendet wird. Der Gesamtbeitrag geht dann voll zu Lasten der Pflegeeltern. Lediglich bei einigen Formen der Riesterrente besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlungen dann auszusetzen.

Von |2024-10-11T15:09:26+02:0016. September 2024|, |

Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Für Kinder, die nach 1991 geboren wurden, wird für 36 Monate (ab dem auf die Geburt folgenden Monat) im Allgemeinen je ein zwölftel Entgeltpunkt bei einer späteren Rentenzahlung angerechnet (ein Entgeltpunkt entspricht 2024/2025 brutto einem Betrag von 39,32 €). Sind für den Zeitraum der Anrechnung noch andere Beiträge z.B. aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung vorhanden, werden sie gekürzt, wenn sie zusammen die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten (§ 70 Abs. 2 SGB VI). Wenn gleichzeitig mehrere Kinder bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats nach der Geburt erzogen werden, erfolgt wegen des Zusammentreffens keine Kürzung, sondern die Monate werden angehängt (§ 56 Abs. 5 Satz 2 SGB VI). Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erfolgt [...]

Von |2024-09-16T13:16:44+02:0016. September 2024|, , , |

Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Zeit der Erziehung eines Kindes zwischen der Vollendung des 36. bzw. 30. (bei vor 1992 geborenen Kindern) Lebensmonat und der Vollendung des 10. Lebensjahres wird in der gesetzlichen Rentenversicherung als Berücksichtigungszeit anerkannt. Diese Berücksichtigungszeiten können unter bestimmten Bedingungen als rentenrechtliche Zeiten (z.B. bei der Prüfung von Rentenansprüchen) angerechnet werden. Sind die entsprechenden Monate bereits anderweitig (z.B. mit Beitrags- oder Kindererziehungszeiten) belegt, können sie nicht angerechnet werden. Ein „Hintenanhängen“ wie bei der Kindererziehungszeit erfolgt hier nicht. Diese Berücksichtigungszeiten können sich nach § 70 Abs. 3a SGB VI auch in Form zusätzlicher Entgeltpunkte bei einer späteren Rentenzahlung auswirken: Hat ein(e) Versicherte(r) eine rentenrechtliche Zeit von 25 Jahren erfüllt, werden nach 1991 [...]

Von |2024-10-11T14:35:05+02:0016. September 2024|, , , |

Alterssicherung von Pflege- und Adoptiveltern

> Anrechnung von „Kindererziehungszeiten“ in der gesetzlichen Rentenversicherung von Kindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres > Anrechnung von „Berücksichtigungszeiten“ in der gesetzlichen Rentenversicherung von Kindern bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres > Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Pflege behinderter Kinder (ab Pflegestufe 2) > Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung > Freiwillige Beiträge zu einem privaten Rentenversicherungsträger > Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als erwerbsmäßige Erziehungsperson

Von |2024-10-11T15:23:59+02:0016. September 2024|, , , |

Pass, Pflegekind ohne Pass

In Deutschland geborene Pflegekinder mit ausländischen Wurzeln, die nicht beim Heimatland ihrer Eltern registriert wurden, können nur unter sehr erschwerten Bedingungen einen Pass bekommen. Daher sind unter Umständen auch ihre Pflegefamilien eingeschränkt, wenn sie ihren Urlaub mit dem Kind in einem anderen Land verbringen möchten. Bleibt die Pflegefamilie im Schengenraum, ist es sinnvoll eine Bestätigung über die Pflegekindschaft durch das Jugendamt bzw. - falls Sorgerechtsanteile bei den Pflegeeltern liegen - über das Familiengericht dabeizuhaben. Reisen mit Pflegekindern, die keinen Pass besitzen, über den Schengenraum hinaus, sind nicht zu empfehlen.

Von |2024-01-04T14:56:22+01:0024. Juli 2023|, |
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