Vormundschaft

Das Familiengericht kann Eltern die >elterliche Sorge für ihr Kind vollständig entziehen und auf einen Vormund übertragen. Es gibt vier unterschiedliche Arten von Vormundschaften: Die Amtsvormundschaft ist die noch weitverbreitetste Form, in welcher ein/e Mitarbeiter*in des Jugendamts als Vormund fungiert. Der/Die selbständige Berufsvormund*in ist eine Einzelperson ohne organisationalen Bezug, welche/r seine Tätigkeit gewerblich ausübt. Der/Die Vereinsvormund*in ist eine bei einem Verein angestellte Person, welche/r die Tätigkeit im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses beim Verein ausübt. Die ehrenamtliche Vormundschaft ist noch wenig verbreitet. Im Zuge der 2023 inkraftgetretenen Vormundschaftsreform wurde diese Möglichkeit jedoch deutlich gestärkt. Vor allem die ehrenamtliche Vormundschaft durch Pflegeeltern hat nun Vorrang vor der Einrichtung anderer Vormundschaftsformen erhalten. Eine einmal [...]

Von |2026-03-12T17:53:35+01:0012. März 2026|

Ergänzungspflegschaft

Das Familiengericht kann Eltern die elterliche Sorge teilweise entziehen. Dann verbleiben z.B. oft noch die Gesundheitsfürsorge und die Vermögenssorge bei den leiblichen Eltern. Für alle anderen Bereiche (u.a. Aufenthaltsbestimmungsrecht, schulische Angelegenheiten,...) wird dann eine Ergänzungspflegschaft eingerichtet. Die neu eingerichtete Ergänzungspflegschaft übt dann gemeinsam mit den noch teilweise sorgeberechtigten Eltern unter Berücksichtigung der Alltagssorge der Pflegeeltern die elterliche Sorge für das Pflegekind gemeinsam aus. Bei so vielen Perspektiven kann dies auch zu Kontroversen führen. Wird das Sorgerecht den leiblichen Eltern vollständig entzogen, handelt es sich um eine >Vormundschaft.

Von |2026-03-12T17:53:27+01:0012. März 2026|, |

Elterliche Sorge

Auch wenn das Pflegekind in Bereitschaftspflege oder Vollzeitpflege bei einer Pflegefamilie lebt, ist nicht automatisch die elterliche Sorge (das sog. Sorgerecht) auf die Pflegeeltern übertragen. Die elterliche Sorge ist in § 1626 BGB und § 1631 BGB geregelt und umfasst die Personensorge (u.a. Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Religionszugehörigkeit) und die Vermögenssorge (alle finanziellen Angelegenheiten). Pflegeeltern haben im Rahmen Ihrer Tätigkeit die sog. Alltagssorge für ihr Pflegekind inne, um im Alltag handlungsfähig zu sein. Geregelt wird diese in § 1688 BGB. Zur Alltagssorge gehören z. B. die Genehmigung der Teilnahme an Klassenfahrten, die Teilnahme an Elternabenden im Kindergarten und in der Schule und die Anleitung des Kindes zu einer angemessenen alltäglichen Freizeitgestaltung. Empfohlen [...]

Von |2026-03-12T17:56:11+01:0012. März 2026|, |

Kindergeld

Das Kindergeld ist eine familienpolitische Geldleistung und umfasst für das Jahr 2026 eine Höhe von 259 € pro Kind. Pflegeeltern haben dann Anspruch auf Kindergeld für ihr Pflegekind, wenn es sich beim Pflegeverhältnis um eine auf Dauer angelegte Hilfeform und damit um ein familienähnliches Verhältnis handelt. Aufgrund des an die Pflegefamilien gezahlten Unterhaltsbeitrags durch das Jugendamt (Pflegegeld) wird das Kindergeld anteilig angerechnet. Das Kindergeld wird zu 50 % angerechnet, wenn das Pflegekind das älteste in der Familie lebende Kind ist. Leben neben dem Pflegekind noch weitere, ältere Kinder in der Familie, reduziert sich die Anrechnung des Kindergeldes auf 25%. Zuständig für die Antragstellung und Auszahlung ist die Familienkasse (https://www.kindergeld.org/familienkassen)

Von |2026-03-12T17:29:15+01:0012. März 2026|, |

Grenzüberschreitender Umzug mit einem Pflegekind

PFAD Fachinformation zum grenzüberschreitenden Umzug mit einem Pflegekind Anhand eines Beispielfalls erläutern wir, was Pflegeeltern beachten und wie sie vorgehen müssen, wenn sie mit ihrem Pflegekind ins Ausland ziehen möchten. Praxisbeispiel Lara lebt seit ihrem 10. Lebensmonat bei Familie Schneider als Pflegekind. Jetzt ist Lara 6 Jahre und die Einschulung steht demnächst an. Laras Pflegevater arbeitet in einer Firma, die hochwertige Maschinen montiert. Beruflich soll er für die nächsten 5 Jahre nach Frankreich gehen. Laras Pflegemutter arbeite als Übersetzerin und ist nicht ortgebunden. Familie Schneider möchte gemeinsam mit Lara ihren Wohnort nach Frankreich verlegen. Bisher leben Sie im Bundesland Hessen. Doch so einfach geht das nicht. Eine Pflegefamilie ist keine [...]

Von |2026-01-12T18:44:06+01:0012. Januar 2026|, |

Schulbegleitung (Integrationshilfe, Inklusionshilfe)

Eine Schulbegleitung ist eine Person, welche das Kind oder den Jugendlichen bei der sozialen Teilhabe in der Schule aufgrund seiner oder ihrer körperlichen, geistigen oder (drohenden) seelischen Behinderung unterstützt. Die Schulbegleitung begleitet das Kind/ den Jugendlichen in der sozialen Interaktion mit den MitschülerInnen und in herausfordernden Situationen. In manchen Kommunen nennt sich die Schulbegleitung auch Integrations- oder Inklusionshilfe. Der Einsatz einer Schulbegleitung erfolgt i.d.R. durch einen freien Träger der Jugendhilfe, bei der Schulbegleitung selbst handelt es sich aber nicht immer zwingend um eine Fachkraft. Beantragt werden kann eine Schulbegleitung für 6- bis einschließlich 20-Jährige mit einer (drohenden), seelischen Behinderung beim zuständigen Jugendamt als Leistung der Eingliederungshilfe. Für alle Kinder und [...]

Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstellen

Vorbereitung, Schulung und Eignungsprüfung der Adoptivbewerberinnen und -bewerber (§ 7 AdVermiG) Begleitung der Adoptivfamilien (§ 9 AdVermiG) Beratung Herkunftssuchender nach § 9 AdVermiG Beratung und Unterstützung der leiblichen Eltern nach § 2 SGB VIII Berichterstattung zum Integrationsverlauf bei internationalen Adoptionen nach § 9 AdVermiG

Von |2024-10-11T13:35:48+02:0016. September 2024|, |

Voraussetzungen für die Anrechnung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Zeiten der Erziehung eines Kindes werden in der deutschen Rentenversicherung nur berücksichtigt, wenn die Erziehung in Deutschland erfolgte und grundsätzlich Rentenversicherungspflicht bestanden hätte. Für Angehörige berufsständischer Versorgungseinrichtungen (z.B. Beamte, Anwälte) gelten eigene Anrechnungsvorschriften. Bei Pflegekindern gilt dies nur, wenn eine familienähnliche Beziehung angenommen und die Erziehung nicht als erwerbsmäßig erachtet wird. Bereitschaftspflegeeltern sind damit zurzeit von einer Anrechnung ausgeschlossen. Zur Verwaltungsvereinfachung werden die Zeiten der Kindererziehung nach § 56 Abs. 2 Satz 6 SGB VI grundsätzlich der leiblichen Mutter zugeschlagen. Soll davon abgewichen werden, was bei der Annahme von Pflege- oder Adoptivkindern im allgemeinen der Fall ist, ist dies zeitnah zu beantragen. Denn sobald für die Mutter oder eine andere [...]

Von |2024-09-16T13:37:25+02:0016. September 2024|, , , |

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

> Zuschuss zur Alterssicherung von Pflegeeltern Damit Sie den Zuschuss vom Jugendamt auch sinnvoll nutzen können, lassen Sie sich bitte von einem/r Versicherungsfachmann/frau individuell beraten. Die freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Rentenversicherung hat den Nachteil, dass sie nicht fortgesetzt werden kann, sobald eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit aufgenommen oder die Pflege eines Pflegebedürftigen (die zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch eine Pflegekasse führt) begonnen bzw. anerkannt wird.

Von |2024-10-11T15:13:09+02:0016. September 2024|, |
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