Grenzüberschreitender Umzug mit einem Pflegekind

PFAD Fachinformation zum grenzüberschreitenden Umzug mit einem Pflegekind Anhand eines Beispielfalls erläutern wir, was Pflegeeltern beachten und wie sie vorgehen müssen, wenn sie mit ihrem Pflegekind ins Ausland ziehen möchten. Praxisbeispiel Lara lebt seit ihrem 10. Lebensmonat bei Familie Schneider als Pflegekind. Jetzt ist Lara 6 Jahre und die Einschulung steht demnächst an. Laras Pflegevater arbeitet in einer Firma, die hochwertige Maschinen montiert. Beruflich soll er für die nächsten 5 Jahre nach Frankreich gehen. Laras Pflegemutter arbeite als Übersetzerin und ist nicht ortgebunden. Familie Schneider möchte gemeinsam mit Lara ihren Wohnort nach Frankreich verlegen. Bisher leben Sie im Bundesland Hessen. Doch so einfach geht das nicht. Eine Pflegefamilie ist keine [...]

Von |2026-01-12T18:44:06+01:0012. Januar 2026|, |

Schulbegleitung (Integrationshilfe, Inklusionshilfe)

Eine Schulbegleitung ist eine Person, welche das Kind oder den Jugendlichen bei der sozialen Teilhabe in der Schule aufgrund seiner oder ihrer körperlichen, geistigen oder (drohenden) seelischen Behinderung unterstützt. Die Schulbegleitung begleitet das Kind/ den Jugendlichen in der sozialen Interaktion mit den MitschülerInnen und in herausfordernden Situationen. In manchen Kommunen nennt sich die Schulbegleitung auch Integrations- oder Inklusionshilfe. Der Einsatz einer Schulbegleitung erfolgt i.d.R. durch einen freien Träger der Jugendhilfe, bei der Schulbegleitung selbst handelt es sich aber nicht immer zwingend um eine Fachkraft. Beantragt werden kann eine Schulbegleitung für 6- bis einschließlich 20-Jährige mit einer (drohenden), seelischen Behinderung beim zuständigen Jugendamt als Leistung der Eingliederungshilfe. Für alle Kinder und [...]

Von |2025-10-16T11:02:10+02:0016. Oktober 2025|, , , |

Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstellen

Vorbereitung, Schulung und Eignungsprüfung der Adoptivbewerberinnen und -bewerber (§ 7 AdVermiG) Begleitung der Adoptivfamilien (§ 9 AdVermiG) Beratung Herkunftssuchender nach § 9 AdVermiG Beratung und Unterstützung der leiblichen Eltern nach § 2 SGB VIII Berichterstattung zum Integrationsverlauf bei internationalen Adoptionen nach § 9 AdVermiG

Von |2024-10-11T13:35:48+02:0016. September 2024|, |

Voraussetzungen für die Anrechnung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Zeiten der Erziehung eines Kindes werden in der deutschen Rentenversicherung nur berücksichtigt, wenn die Erziehung in Deutschland erfolgte und grundsätzlich Rentenversicherungspflicht bestanden hätte. Für Angehörige berufsständischer Versorgungseinrichtungen (z.B. Beamte, Anwälte) gelten eigene Anrechnungsvorschriften. Bei Pflegekindern gilt dies nur, wenn eine familienähnliche Beziehung angenommen und die Erziehung nicht als erwerbsmäßig erachtet wird. Bereitschaftspflegeeltern sind damit zurzeit von einer Anrechnung ausgeschlossen. Zur Verwaltungsvereinfachung werden die Zeiten der Kindererziehung nach § 56 Abs. 2 Satz 6 SGB VI grundsätzlich der leiblichen Mutter zugeschlagen. Soll davon abgewichen werden, was bei der Annahme von Pflege- oder Adoptivkindern im allgemeinen der Fall ist, ist dies zeitnah zu beantragen. Denn sobald für die Mutter oder eine andere [...]

Von |2024-09-16T13:37:25+02:0016. September 2024|, , , |

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

> Zuschuss zur Alterssicherung von Pflegeeltern Damit Sie den Zuschuss vom Jugendamt auch sinnvoll nutzen können, lassen Sie sich bitte von einem/r Versicherungsfachmann/frau individuell beraten. Die freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Rentenversicherung hat den Nachteil, dass sie nicht fortgesetzt werden kann, sobald eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit aufgenommen oder die Pflege eines Pflegebedürftigen (die zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch eine Pflegekasse führt) begonnen bzw. anerkannt wird.

Von |2024-10-11T15:13:09+02:0016. September 2024|, |

Freiwillige Beiträge zu einem privaten Rentenversicherungsträger

> Zuschuss zur Alterssicherung von Pflegeeltern Damit Sie den Zuschuss vom Jugendamt auch sinnvoll nutzen können, lassen Sie sich bitte von einem/r Versicherungsfachmann/frau individuell beraten. Eine private Rentenversicherung hat den Nachteil, dass sie grundsätzlich auch dann weiterbesteht, wenn das Pflegeverhältnis beendet wird. Der Gesamtbeitrag geht dann voll zu Lasten der Pflegeeltern. Lediglich bei einigen Formen der Riesterrente besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlungen dann auszusetzen.

Von |2024-10-11T15:09:26+02:0016. September 2024|, |

Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Für Kinder, die nach 1991 geboren wurden, wird für 36 Monate (ab dem auf die Geburt folgenden Monat) im Allgemeinen je ein zwölftel Entgeltpunkt bei einer späteren Rentenzahlung angerechnet (ein Entgeltpunkt entspricht 2024/2025 brutto einem Betrag von 39,32 €). Sind für den Zeitraum der Anrechnung noch andere Beiträge z.B. aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung vorhanden, werden sie gekürzt, wenn sie zusammen die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten (§ 70 Abs. 2 SGB VI). Wenn gleichzeitig mehrere Kinder bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats nach der Geburt erzogen werden, erfolgt wegen des Zusammentreffens keine Kürzung, sondern die Monate werden angehängt (§ 56 Abs. 5 Satz 2 SGB VI). Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erfolgt [...]

Von |2024-09-16T13:16:44+02:0016. September 2024|, , , |

Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Zeit der Erziehung eines Kindes zwischen der Vollendung des 36. bzw. 30. (bei vor 1992 geborenen Kindern) Lebensmonat und der Vollendung des 10. Lebensjahres wird in der gesetzlichen Rentenversicherung als Berücksichtigungszeit anerkannt. Diese Berücksichtigungszeiten können unter bestimmten Bedingungen als rentenrechtliche Zeiten (z.B. bei der Prüfung von Rentenansprüchen) angerechnet werden. Sind die entsprechenden Monate bereits anderweitig (z.B. mit Beitrags- oder Kindererziehungszeiten) belegt, können sie nicht angerechnet werden. Ein „Hintenanhängen“ wie bei der Kindererziehungszeit erfolgt hier nicht. Diese Berücksichtigungszeiten können sich nach § 70 Abs. 3a SGB VI auch in Form zusätzlicher Entgeltpunkte bei einer späteren Rentenzahlung auswirken: Hat ein(e) Versicherte(r) eine rentenrechtliche Zeit von 25 Jahren erfüllt, werden nach 1991 [...]

Von |2024-10-11T14:35:05+02:0016. September 2024|, , , |
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