Öffentliche Familie

Als Pflegefamilie eine "öffentliche Familie" zu sein bedeutet, dass man in seiner Tätigkeit für die Jugendhilfe transparent und kooperativ sein muss. Es bedeutet jedoch nicht, dass die Jugendhilfe der Pflegefamilie gegenüber weisungsbefugt ist.

Von |2024-10-11T13:25:50+02:0023. Mai 2023|, |

Umgangskontakt

Gelingende Umgangskontakte erfordern entsprechende Rahmenbedingungen und eine klare Zielstellung. Alle Beteiligten des Pflegeverhältnisses müssen das gleiche Ziel verfolgen. Geschulte Fachkräfte müssen zur Verfügung stehen, auf deren Beratung und Begleitung Pflegeeltern und leibliche Eltern bei Bedarf zurückgreifen können. Herkunftseltern brauchen Unterstützung und Beratung, um ihren Kindern das Aufwachsen in einer Pflegefamilie zu erlauben. Auch bei befristet untergebrachten Kindern mit Rückkehroption benötigen Herkunftseltern Hilfe bei der Verarbeitung der Trennung und den damit verbundenen Ängsten. Dem Kind sind die Gründe seiner Trennung von der Herkunftsfamilie und die nachfolgenden Maßnahmen altersgemäß zu erklären. Damit kann verhindert werden, dass es sich selbst die Schuld für die Trennung von den leiblichen Eltern gibt. Pflegeeltern müssen lernen, [...]

Von |2023-05-23T17:29:07+02:0023. Mai 2023|, |

Wohlverhaltensregel

Pflegeeltern unterliegen – genauso wie die leiblichen Eltern – der sogenannten Wohlverhaltensklausel (§ 1684 Abs. 2 BGB). Diese will ihre konstruktive Zusammenarbeit zum sichern (> Kindeswohl) und verbietet, dass die beiden Parteien einander vor dem Kind schlechtmachen und es damit in einen Loyalitätskonflikt bringen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Pflegeeltern z. B. Misshandlungen des Kindes durch die Herkunftseltern bagatellisieren oder verleugnen müssen. Eine kindgerechte, altersentsprechende und soweit wie möglich wertschätzende Aufklärung ist anzustreben. Quelle: PFAD Broschüre "Die Rechte von Pflegekindern"

Von |2024-10-11T13:12:17+02:0023. Mai 2023|, |

Wertschätzung

Zu den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zählt, dass Fachkräfte die Arbeit von Pflegeeltern grundsätzlich wertschätzen und sie als Partner in der Sorge für das fremduntergebrachte Kind anerkennen. Eine unterstützende Begleitung des Pflegeverhältnisses durch das Jugendamt und ggf. einen freien Träger ist die beste Form einer vorbeugenden Krisenintervention. Im Rahmen der fachlichen Unterstützung von Pflegefamilien ist es zudem angezeigt, ihnen regelmäßig Fortbildung und unabhängige Supervision sowie Entlastung anzubieten und sie auf Selbsthilfegruppen, wie Pflegeelternvereine und deren vielfältige Angebote hinzuweisen.

Von |2024-10-11T13:20:26+02:0019. Januar 2023|, |

Begleitete Elternschaft

Für behinderte leibliche Eltern von Pflegekindern gibt es die Möglichkeit über einen geeigneten freien Träger Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen begleiteter Elternschaft zu erhalten, auch wenn ihr Kind in einer Pflegefamilie lebt. TIPP: www.begleiteteelternschaft.de

Von |2024-10-11T14:24:43+02:0018. Januar 2023|, |

Partizipation

Oft werden die Begriffe Partizipation und > Beteiligung synonym verwendet. Man kann aber zwischen weitreichenden Lebens- und Alltagsentscheidungen differenzieren. Der ursprünglich politische Begriff Partizipation umfasst demokratisch begründete Formen im Kontinuum zwischen Mitwirkung, Mitbestimmung und Selbstbestimmung. Partizipation ist das altersunabhängige Recht gemeinsam Entscheidungen zu treffen. Eingefordert wird sie hauptsächlich in Schlüsselsituationen und verfassten Entscheidungsgremien. Das strukturelle Partizipationsrecht der Kinder in den Hilfen zur Erziehung (§ 8 SGB VIII) dient auch dem Ausgleich der Machtverhältnisse und einem Interessenkompromiss zwischen den Generationen.

Von |2024-10-11T14:38:33+02:0018. Januar 2023|, |

Beteiligung

Oft werden die Begriffe > Partizipation und Beteiligung synonym verwendet. Man kann aber zwischen weitreichenden Lebens- und Alltagsentscheidungen differenzieren. Beteiligung im engeren Sinne meint die Einbeziehung der Betroffenen in alltägliche, lebensweltbezogene Entscheidungen. Auch hier gibt es – wie bei der > Partizipation – verschiedene Abstufungen, je nachdem, wie weit der Mächtigere Mitsprache gewährt. Beteiligung hat in den Hilfen zur Erziehung eine besondere Bedeutung (§ 8 SGB VIII) und ist auch eine Bildungsaufgabe. Sie baut auf die freiwillige aktive Teilnahme, Mitwirkung oder Mitgestaltung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, Planungen und Aktivitäten. Der Erwachsene ist gefordert, sie bei der Willensbildung zu unterstützen, damit ernsthafte Aushandlungen stattfinden können. Diese Erziehungsarbeit erfordert Beziehungsarbeit, [...]

Von |2024-10-11T14:37:42+02:0018. Januar 2023|, |
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