Ergänzungspflegschaft

Das Familiengericht kann Eltern die elterliche Sorge teilweise entziehen. Dann verbleiben z.B. oft noch die Gesundheitsfürsorge und die Vermögenssorge bei den leiblichen Eltern. Für alle anderen Bereiche (u.a. Aufenthaltsbestimmungsrecht, schulische Angelegenheiten,...) wird dann eine Ergänzungspflegschaft eingerichtet. Die neu eingerichtete Ergänzungspflegschaft übt dann gemeinsam mit den noch teilweise sorgeberechtigten Eltern unter Berücksichtigung der Alltagssorge der Pflegeeltern die elterliche Sorge für das Pflegekind gemeinsam aus. Bei so vielen Perspektiven kann dies auch zu Kontroversen führen. Wird das Sorgerecht den leiblichen Eltern vollständig entzogen, handelt es sich um eine >Vormundschaft.

Von |2026-03-12T17:53:27+01:0012. März 2026|, |

Elterliche Sorge

Auch wenn das Pflegekind in Bereitschaftspflege oder Vollzeitpflege bei einer Pflegefamilie lebt, ist nicht automatisch die elterliche Sorge (das sog. Sorgerecht) auf die Pflegeeltern übertragen. Die elterliche Sorge ist in § 1626 BGB und § 1631 BGB geregelt und umfasst die Personensorge (u.a. Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Religionszugehörigkeit) und die Vermögenssorge (alle finanziellen Angelegenheiten). Pflegeeltern haben im Rahmen Ihrer Tätigkeit die sog. Alltagssorge für ihr Pflegekind inne, um im Alltag handlungsfähig zu sein. Geregelt wird diese in § 1688 BGB. Zur Alltagssorge gehören z. B. die Genehmigung der Teilnahme an Klassenfahrten, die Teilnahme an Elternabenden im Kindergarten und in der Schule und die Anleitung des Kindes zu einer angemessenen alltäglichen Freizeitgestaltung. Empfohlen [...]

Von |2026-03-12T17:56:11+01:0012. März 2026|, |

Grenzüberschreitender Umzug mit einem Pflegekind

PFAD Fachinformation zum grenzüberschreitenden Umzug mit einem Pflegekind Anhand eines Beispielfalls erläutern wir, was Pflegeeltern beachten und wie sie vorgehen müssen, wenn sie mit ihrem Pflegekind ins Ausland ziehen möchten. Praxisbeispiel Lara lebt seit ihrem 10. Lebensmonat bei Familie Schneider als Pflegekind. Jetzt ist Lara 6 Jahre und die Einschulung steht demnächst an. Laras Pflegevater arbeitet in einer Firma, die hochwertige Maschinen montiert. Beruflich soll er für die nächsten 5 Jahre nach Frankreich gehen. Laras Pflegemutter arbeite als Übersetzerin und ist nicht ortgebunden. Familie Schneider möchte gemeinsam mit Lara ihren Wohnort nach Frankreich verlegen. Bisher leben Sie im Bundesland Hessen. Doch so einfach geht das nicht. Eine Pflegefamilie ist keine [...]

Von |2026-01-12T18:44:06+01:0012. Januar 2026|, |

Schulbegleitung (Integrationshilfe, Inklusionshilfe)

Eine Schulbegleitung ist eine Person, welche das Kind oder den Jugendlichen bei der sozialen Teilhabe in der Schule aufgrund seiner oder ihrer körperlichen, geistigen oder (drohenden) seelischen Behinderung unterstützt. Die Schulbegleitung begleitet das Kind/ den Jugendlichen in der sozialen Interaktion mit den MitschülerInnen und in herausfordernden Situationen. In manchen Kommunen nennt sich die Schulbegleitung auch Integrations- oder Inklusionshilfe. Der Einsatz einer Schulbegleitung erfolgt i.d.R. durch einen freien Träger der Jugendhilfe, bei der Schulbegleitung selbst handelt es sich aber nicht immer zwingend um eine Fachkraft. Beantragt werden kann eine Schulbegleitung für 6- bis einschließlich 20-Jährige mit einer (drohenden), seelischen Behinderung beim zuständigen Jugendamt als Leistung der Eingliederungshilfe. Für alle Kinder und [...]

Pass, Pflegekind ohne Pass

In Deutschland geborene Pflegekinder mit ausländischen Wurzeln, die nicht beim Heimatland ihrer Eltern registriert wurden, können nur unter sehr erschwerten Bedingungen einen Pass bekommen. Daher sind auch ihre Pflegefamilien eingeschränkt, wenn sie ihren Urlaub mit dem Kind in einem anderen Land verbringen möchten. Ohne Pass darf das Kind Deutschland nicht verlassen - auch nicht, wenn die Pflegefamilie im Schengenraum bleibt. Zusätzlich ist es sinnvoll, bei Reisen eine Bestätigung über die Pflegekindschaft durch das Jugendamt bzw. - falls Sorgerechtsanteile bei den Pflegeeltern liegen - über das Familiengericht dabeizuhaben. Betroffene Pflegefamilien erhalten kompetente Peer-to-Peer-Beratung in der Facebookgruppe Pflegekinder aus EU-Staaten & Drittländer.

Von |2025-05-20T16:50:57+02:0024. Juli 2023|, |

Namensänderung

Über die Änderung des Familiennamens (§ 3 NÄG) eines Kindes in den seiner Pflegefamilie bestehen unterschiedliche Auffassungen. Zum einen kann die namentliche Anpassung für ein Kind in Dauerpflege wichtig sein, um sich wirklich zugehörig zu fühlen. Zum anderen ist eine offizielle Namensänderung ein Verwaltungsakt mit hoher Tragweite, mit dem die leibliche Familie oft nicht einverstanden ist und den auch das Kind später vielleicht bereut. Im Zweifelsfall muss ein Gericht entscheiden. Die Kriterien der aktuellen Rechtsprechung sind, dass die Namensänderung dem Wohl des Pflegekindes förderlich ist und überwiegende Interessen an der Beibehaltung des bisherigen Namens nicht entgegenstehen (Verwaltungsgericht Mainz: Urteil 4 K 464/14.MZ vom 24. April 2015). Bei Pflegekindern mit ausländischer [...]

Von |2023-05-23T18:29:36+02:0023. Mai 2023|, |

Verfahrensbeistand

In Kindschaftssachen hat das Gericht dem Minderjährigen so früh wie möglich einen Verfahrensbeistand ("Anwalt des Kindes") zur Seite zu stellen. Dieser hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen und soll das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise informieren (§ 158 FamFG). Quelle: PFAD Broschüre "Die Rechte von Pflegekindern"

Von |2023-05-23T17:18:44+02:0023. Mai 2023|, |

Wächteramt

Das Jugendamt übt zusammen mit dem Familiengericht das staatliche Wächteramt bei >Kindeswohlgefährdungen aus (§ 8a SGB VIII). Als Gefahren gelten: körperliche oder geistige Gewaltanwendung, Schadenzufügung, Misshandlung, Verwahrlosung, Vernachlässigung, schlechte Behandlung, Ausbeutung und sexueller Missbrauch (Artikel 19 UN-KRK). Das Jugendamt hat den Auftrag auch über das Wohl des Pflegekindes zu wachen. Der Pflegekinderfachdienst muss Pflegeeltern deshalb nicht nur sorgsam auswählen, qualifizieren, begleiten und beraten, sondern gleichzeitig auch kontrollieren. Würde das Kindeswohl in einer Pflegefamilie gefährdet, kann auch aus dieser eine Inobhutnahme nach § 1666 BGB erfolgen. Quelle: PFAD Broschüre "Die Rechte von Pflegekindern"

Von |2023-05-23T17:11:45+02:0023. Mai 2023|, |

UN-Behindertenrechtskonvention

Die 2006 beschlossene UN-Behindertenrechtskonvention gilt seit 2009 auch für Deutschland. Der Begriff Behinderung wird in der Konvention nicht definiert, weil sich das Verständnis von Behinderung stetig weiterentwickelt. In Artikel 1 heißt es: “Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.” Das Leitbild der Konvention ist das Menschenrecht auf >Inklusion. Es geht nicht um bloße Fürsorge und den Ausgleich von Defiziten, sondern darum, allen Menschen von vornherein die Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten auf allen Ebenen und in vollem Umfang zu ermöglichen. Menschen mit Behinderungen [...]

Von |2023-01-27T05:25:58+01:0019. Januar 2023|, , |

UN-Kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 verabschiedete die UN-Vollversammlung einstimmig das Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Dadurch wurden die Kinderrechte erstmals völkerrechtlich verbindlich. Sie formulieren in 54 Artikeln die allgemeinen Menschenrechte aus der spezifischen Perspektive von Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, positive Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Heranwachsenden zu schaffen und setzt Mindeststandards. Als Leitlinien zum Verständnis der UN-Kinderrechtskonvention gelten vier Grundprinzipien (general principles): das Recht auf Gleichbehandlung (Artikel 2), der Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3), das Recht auf Leben und bestmögliche Entwicklung (Artikel 6) und die Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes (Artikel 12). Daraus ergeben [...]

Von |2023-01-27T05:24:30+01:0019. Januar 2023|, , |
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