Pass, Pflegekind ohne Pass
In Deutschland geborene Pflegekinder mit ausländischen Wurzeln, die nicht beim Heimatland ihrer Eltern registriert wurden, können nur unter sehr erschwerten Bedingungen einen Pass bekommen. Daher sind auch ihre Pflegefamilien eingeschränkt, wenn sie ihren Urlaub mit dem Kind in einem anderen Land verbringen möchten. Ohne Pass darf das Kind Deutschland nicht verlassen - auch nicht, wenn die Pflegefamilie im Schengenraum bleibt. Zusätzlich ist es sinnvoll, bei Reisen eine Bestätigung über die Pflegekindschaft durch das Jugendamt bzw. - falls Sorgerechtsanteile bei den Pflegeeltern liegen - über das Familiengericht dabeizuhaben. Betroffene Pflegefamilien erhalten kompetente Peer-to-Peer-Beratung in der Facebookgruppe Pflegekinder aus EU-Staaten & Drittländer.