Mit 14 718 begonnenen Hilfen oder Beratungen für junge Menschen wurde 2022 erstmalig seit Beginn der Corona-Pandemie ein Anstieg um 1 835 Hilfen im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt weiter mitteilt, stieg die Zahl der gewährten Hilfen im Jahr insgesamt um 593 Hilfen gegenüber 2021 an, dazu zählen alle Fälle, die im Jahr beendet oder über den 31.12.2022 hinaus andauerten. Mit insgesamt 28 125 Hilfen im Jahr gab es einen Anstieg, jedoch wurde der Höchstwert von 28 669 Hilfen aus dem Jahr 2019 nicht erreicht.
Am häufigsten wurden 2022, wie im Vorjahr, Hilfen in Form von Erziehungsberatungen (11 014), Heimerziehung (4 581) sowie sozialpädagogischer Familienhilfe (3 808) gewährt. Während die Zahl der Erziehungsberatungen und Heimerziehung in 2020 und 2021 erheblich zurückging, wurde 2022 ein leichter Wiederanstieg (+0,6 %; +1,8 %) erfasst. Rückläufig waren dagegen die Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII (-66), die Vollzeitpflege (-68) sowie die Erziehung in Tagesgruppen (-53).
Insgesamt erreichten die erbrachten Hilfen 33 001 junge Menschen und somit 995 mehr als im vergangenen Jahr (+3,1 %). Davon waren 55,3 % männlichen und 44,7 % weiblichen Geschlechts. Fast jedes 4. Kind in erzieherischer Hilfe war jünger als 6 Jahre alt (7 321 Jungen und Mädchen). 12 250 Kinder und Jugendliche waren zwischen 6 und 12 Jahre alt (37,1 %) und 10 901 zwischen 12 und 18 Jahre alt (33,0 %). Darüber hinaus erhielten 2 529 junge Volljährige unter 27 Jahren (7,7 %) erzieherische Hilfe.
45,8 % (14 718) der 2022 begonnenen erzieherischen Hilfen wurden von Alleinerziehenden benötigt. Damit nahmen Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfe an als zusammenlebende Elternpaare (27,4 %) oder Elternteile in neuer Partnerschaft (21,8 %).
Die Hauptgründe zur Hilfegewährung bei einer beginnenden Maßnahme waren in 3 347 Fällen Belastungen durch familiäre Konflikte sowie Auffälligkeiten in der Entwicklung des jungen Menschen bzw. seelische Probleme (1 854) und eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. der Personensorgeberechtigten (1 695).
Erzieherische Hilfen sind von den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bereitgestellte Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfsangebote für Eltern und deren Kinder unter 27 Jahren. Diese kann freiwillig beansprucht werden oder familiengerichtlich angeordnet sein.
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt vom 26.10.2023