Für 32 676 junge Menschen bzw. Familien in Berlin und 17 668 in Brandenburg begann 2020 eine Hilfe zur Erziehung. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, entspricht das gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang von 5,2 Prozent in Berlin und 4,1 Prozent in Brandenburg.

Mehr als 47 200 Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe (Berlin: 31 100; Brandenburg: 16 100) wurden im Laufe des Jahres beendet. Über 56 600 Hilfen (Berlin: 35 200; Brandenburg: 21 400) bestanden am Jahresende fort.

Knapp jede dritte erzieherische Hilfe ist eine Erziehungsberatung

Erzieherische Hilfen werden in verschiedene Hilfearten untergliedert. Am häufigsten wurden Erziehungsberatungen (Berlin: 36,0 Prozent; Brandenburg: 36,6 Prozent) in Anspruch genommen. Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen standen mit 16,1 Prozent in Berlin und 15,0 Prozent in Brandenburg an zweiter Stelle. Sozialpädagogische Familienhilfe wurde in Berlin in 13,2 Prozent und in Brandenburg in 14,4 Prozent der Fälle geleistet. In Berlin wurden fast 7 700 Betreuungsfälle von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen erfasst. In Brandenburg waren es mehr als 5 100 Fälle.

Mehr als 123 500 junge Menschen betroffen

Die erzieherischen Hilfen richten sich überwiegend an junge Menschen, aber auch an Familien. Insgesamt erhielten mehr als 80 400 junge Menschen in Berlin und über 43 100 in Brandenburg Hilfen zur Erziehung, die von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe erbracht wurden. Fast jeder zweite Betroffene in Berlin (45,3 Prozent) hatte mindestens ein Elternteil mit einer ausländischen Herkunft, in Brandenburg jeder achte junge Mensch (12,4 Prozent).

Hauptgründe zur Hilfegewährung sind die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten sowie die Belastung junger Menschen durch familiäre Konflikte.

Starke Inanspruchnahme durch Alleinerziehende

Fast die Hälfte der erzieherischen Hilfen wurden von Alleinerziehenden in Anspruch genommen (Berlin: 48,3 Prozent, Brandenburg: 45,2 Prozent). Damit nahmen Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen in Anspruch als zusammenlebende Elternpaare (Berlin: 31,2 Prozent, Brandenburg: 29,6 Prozent) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (Berlin: 14,2 Prozent, Brandenburg: 20,5 Prozent).

Viele Betroffene leben von Transferleistungen

In Berlin lebten 43,1 Prozent und in Brandenburg 40,2 Prozent der Herkunftsfamilien oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII) oder bei Bezug eines Kinderzuschlages.

Datenangebot

Weitere Daten finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/kinder-und-jugendhilfe, im Detail in den statistischen Berichten K V 2.

Quelle: Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 23.09.2021