Für behinderte leibliche Eltern von Pflegekindern gibt es die Möglichkeit über einen geeigneten freien Träger Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen begleiteter Elternschaft zu erhalten, auch wenn ihr Kind in einer Pflegefamilie lebt.
Für behinderte leibliche Eltern von Pflegekindern gibt es die Möglichkeit über einen geeigneten freien Träger Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen begleiteter Elternschaft zu erhalten, auch wenn ihr Kind in einer Pflegefamilie lebt.