Umgang

Gelingende Umgangskontakte erfordern entsprechende Rahmenbedingungen. Alle Beteiligten des Pflegeverhältnisses müssen das gleiche Ziel haben. Geschulte Fachkräfte müssen zur Verfügung stehen, auf deren Beratung und Begleitung Pflegeeltern und leibliche Eltern bei Bedarf zurückgreifen können. Herkunftseltern brauchen Unterstützung und Beratung, um ihren Kindern das Aufwachsen in einer Pflegefamilie zu erlauben. Auch bei befristet untergebrachten Kindern mit Rückkehroption benötigen Herkunftseltern Hilfe bei der Verarbeitung der Trennung und den damit verbundenen Ängsten. Dem Kind sind die Gründe seiner Trennung von der Herkunftsfamilie und die nachfolgenden Maßnahmen altersgemäß zu erklären. Damit kann verhindert werden, dass es sich selbst die Schuld für die Trennung von den leiblichen Eltern gibt. Pflegeeltern müssen lernen, den ihnen anvertrauten [...]

Von |2022-09-10T17:12:06+02:0010. September 2022||

Arbeit mit der Herkunftsfamilie

Bei befristeten Pflegeverhältnissen ist eine intensive Arbeit mit den Herkunftseltern zu planen und durchzuführen, um die angestrebte (Wieder-)Herstellung ihrer Erziehungsfähigkeit auch zu erreichen. Unterstützung bei der Bewältigung der Erfordernisse des Alltags, Beratung und Schulung bezüglich der für eine positive kindliche Entwicklung notwendigen Rahmenbedingungen, Hilfe bei einer erforderlichen Suchtbekämpfung – das sind Stichworte für sich stellende Aufgaben. In der Regel wird der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts hierfür zuständig sein. Zur Förderung der elterlichen Beziehungen zum Kind sind zusätzlich die > Umgangskontakte sinnvoll vorzubereiten und zu gestalten. Sind Pflegeverhältnisse auf Dauer angelegt, so dass die Pflegefamilie zum Lebensmittelpunkt für das Kind werden soll, besteht die Unterstützung der Fachkräfte des Jugendamts [...]

Von |2024-10-11T14:18:14+02:0010. September 2022|, |

Anbahnung

Wenn nach sorgfältiger Prüfung füreinander geeignet erscheinende Kinder und Pflegepersonen gefunden sind, ist eine vorsichtige Anbahnung zu gestalten. Anfänglich sollten Treffen in der dem Kind vertrauten Umgebung stattfinden. Bei gegenseitiger Zuneigung können dann gemeinsame Unternehmungen an anderen Orten geplant werden und mit zunehmender Vertrautheit Übernachtungsbesuche in der Pflegefamilie folgen. Das Tempo und die Intensität der Annäherungsschritte sollten sich nach dem kindlichen Wunsch richten. Eine ausreichend lange Anbahnungszeit erleichtert dem Kind den Übergang in sein neues Lebensumfeld.

Von |2024-10-11T14:13:49+02:009. September 2022|, , |

Krankenversicherung

Ist ein Pflegekind weder bei der Krankenversicherung der Herkunfts- noch bei der der Pflegeeltern mitversichert, trägt das Jugendamt die Kosten für eine angemessene Krankenversicherung (§ 40 SGB VIII). Da Pflegeeltern ihrem Pflegekind gegenüber nicht unterhaltspflichtig sind, muss das Jugendamt auch für notwendig werdende Zuzahlungen aufkommen. Das sind zum Beispiel kieferorthopädische Behandlungen. Medizinische Leistungen, die nicht zum Angebot der gesetzlichen Krankenkassen gehören, müssen nicht vom Jugendamt übernommen werden. Quelle: PFAD Broschüre “Was kann, was darf, was muss? Information für Pflegeeltern und Bewerber”

Von |2022-09-10T17:13:21+02:0025. Februar 2017|, |
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