Seit 2015 sind Adoptionsvermittlungsakten vom Jugendamt, gerechnet vom Geburtsdatum des Kindes an, 100 Jahre lang aufzubewahren.
Rechtsgrundlage:
Seit 2015 sind Adoptionsvermittlungsakten vom Jugendamt, gerechnet vom Geburtsdatum des Kindes an, 100 Jahre lang aufzubewahren.
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