Sobald ein Adoptivkind in seine neue Familie aufgenommen wird, beginnt die sogenannte Adoptionspflegezeit. Sie dauert in der Regel ein Jahr, kann jedoch auch kürzer oder länger sein. In diesem Zeitraum soll die Bindung zwischen dem Kind und seinen Adoptiveltern entstehen. Dabei unterstützt die Adoptionsvermittlungsstelle die Familie. Die Adoptiveltern sind während der Adoptionspflegezeit bereits unterhaltspflichtig für das Kind, jedoch ist das Jugendamt noch Vormund des Kindes.

Verläuft alles gut, können die Adoptiveltern nach Ablauf der Adoptionspflegezeit die Adoption beantragen. Mit dem Adoptionsbeschluss des Familiengerichtes werden sie auch juristisch die Eltern des Kindes.

Der Beginn einer Adoptionspflegezeit bedeutet noch keine Garantie, dass das Kind tatsächlich für immer bei den Adoptiveltern bleiben kann. Denn die leiblichen Eltern haben acht Wochen nach der Geburt des Kindes das Recht ihre Adoptionseinwilligung zu widerrufen.

Problematisch kann es werden, wenn der leibliche Vater unbekannt oder nicht erreichbar ist. In diesem Fall willigt nur die leibliche Mutter in die Adoption ein. Tritt der leibliche Vater zu einem späteren Zeitpunkt doch noch in Erscheinung, muss auch dieser der Adoption zustimmen. Tut er dies nicht, so kann es passieren, dass das Kind doch nicht adoptiert werden kann.