Eine Minderjährigenadoption (§ 1754 ff BGB) ist in Deutschland immer eine Volladoption bzw. starke Adoption. Dabei bekommt das Kind die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes der Adoptivfamilie. Neue Verwandtschaftsverhältnisse, Rechte und Pflichten zu den annehmenden Eltern und ihren Angehörigen entstehen. Gleichzeitig werden die rechtlichen Bande zur leiblichen Familie beendet.

Nur unter bestimmten Umständen kann auch bei einem bereits Erwachsenen eine starke Adoption ausgesprochen werden.
>Volljährigenadoption mit den Wirkungen der Minderjährigenadoption