Geschichte

2023 Aktionstag für Adoptiv-und Pflegefamilien

Am 10.06.2023 fand der erste bundesweite Aktionstag für Adoptiv- und Pflegefamilien unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin Lisa Paus in Berlin statt.

Adoptivfamilien, Pflegefamilien, Interessierte und Fachkräfte aus der Pflegekinderhilfe und Adoptionsvermittlung aus ganz Deutschland waren herzlich eingeladen zu einem Tag der Wertschätzung, Information und Vernetzung, denn wir wollten Danke sagen!

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend förderte die Auftaktveranstaltung unserer Initiative, die vom  Forschungskonsortium EMPOWERYOU unterstützt wird. Damit schufen wir einen regelmäßigen Anlass, an dem öffentliche und freie Träger, Politik, Medien und Selbsthilfeorganisationen das Engagement von Adoptiv- und Pflegefamilien öffentlich wertschätzen und für die schöne Aufgabe werben können, familienbedürftige Kinder auf ihrem Lebensweg zu begleiten.

Der Aktionstag wird künftig jährlich begangen – immer am zweiten Samstag im Juni.

Zur Website des Aktionstags für Adoptiv- und Pflegefamilien

2023 Abschaffung der Kostenheranziehung

Zum 01.01.2023 wurde die Kostenheranziehung bei jungen Menschen in den Hilfen zur Erziehung sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufgehoben. Dadurch können sie nun vollständig über ihr eigenes Einkommen verfügen. Die Regierung fand, dass die bisherige Praxis der Kostenheranziehung dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe widersprach.
Auch junge Menschen in Pflegefamilien oder Wohngruppen, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, dürfen nun einen Teil ihres Einkommens behalten.

2022-23 Forschungsprojekt GemeinsamStark

Die Universität Aachen entwickelt gemeinsam mit PFAD eine innovative APP, die interaktive Lern-Tutorials, Soforthilfe und digitale Vernetzungsmöglichkeiten zwischen Pflegeeltern, leiblichen Eltern und ihrem Unterstützungsnetzwerk bietet.

Die GemeinsamStark-APP soll Pflegefamilien kontinuierlich im Alltag unterstützen und die Selbstfürsorge und Handlungskompetenz der Pflegeeltern nachhaltig stärken.

Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Förderung „Technologiegestützte Innovationen für Sorgegemeinschaften zur Verbesserung von Lebensqualität und Gesundheit informell Pflegender“ finanziert.

Forschungsprojekt GemeinsamStark

2022 Festschrift “Aufwachsen in Pflege- und Adoptivfamilien”

Dagmar Trautner hat den PFAD Bundesverband von 2007 – 2022 als erste Vorsitzende geprägt.

Zum Dank für ihr langjähriges, großes ehrenamtliches Engagement möchte sie der Verband mit der Herausgabe der Festschrift “Aufwachsen in Pflege- und Adoptivfamilien” ehren. Das 275-seitige Buch enthält eine Auswahl der lesenswertesten Artikel der letzten Jahre aus der PFAD Fachzeitschrift und gibt einen guten Einblick in die Praxis der Vollzeitpflege und Adoption.

2021 PFAD entwickelt Modelle für angemessene Alterssicherung und ein Pflegeelterngeld

Wir setzen uns weiter für die Verbesserung der Alterssicherung von Pflegeeltern ein und fordern, dass sich die Zuschüsse mindestens an der Höhe der Leistungen für Pflegepersonen in der Pflegeversicherung orientieren müssen.

Um die oft notwendige Zurückstellung der Berufstätigkeit von Pflegepersonen nach Aufnahme eines Pflegekindes finanziell auszugleichen, fordern wir für die ersten zwei Jahre ein zusätzliches „Pflegeelterngeld“ in Höhe von mindestens 800 Euro – unabhängig vom Alter des Kindes. Nach diesen beiden Jahren sollte klar sein, ob die eigene Berufstätigkeit wieder fortgeführt werden kann oder – bei betreuungsintensiven Kindern – andere Zusatzleistungen ein weiterhin notwendiges Zuhausebleiben der Pflegeperson ermöglichen.

2021 Sicherung des Verbleibs in der Pflegefamilie verbessert

Im Rahmen der Modernisierung des Jugendhilferechts wurde für Pflegekinder endlich auch eine kontinuitätssichernde Möglichkeit im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Zwar gab es im SGB VIII schon lange die Möglichkeit der dauerhaften Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie. Doch das Familiengericht orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen zum Familienrecht des BGB, die dem Recht der Eltern auf Rückführung ihrer Kinder den Vorrang geben.

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz kann ein Familienrichter nun im Einzelfall den Verbleib eines Kindes in seiner Pflegefamilie dauerhaft anordnen, wenn dies zum Schutz des Kindes erforderlich ist. Dies war uns wichtig, damit Kinder, die schon lange in ihrer Pflegefamilie leben, nicht immer wieder befürchten müssen, ihren Lebensort wechseln zu müssen.

2021 Reduzierung der Kostenheranziehung

Alle jungen Menschen, die in den Hilfen zur Erziehung aufwachsen, mussten mit bis zu 75 % ihres Einkommens zu ihrem Unterhalt beitragen. Dies kritisierte PFAD als demotivierend und ungerecht. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz darf die Jugendhilfe seit Juni 2021 nur noch maximal 25 % des Einkommens heranziehen und den jungen Menschen werden Freibeträge eingeräumt.

Diese massive Reduzierung ist ein schöner Erfolg, jedoch setzen wir uns weiter dafür ein, dass die jungen Menschen ihre Einkünfte komplett behalten dürfen.

2020 Petition für Aktionstag

Mit einer Petition möchten die Mitglieder des Forschungskonsortiums EMPOWERYOU, dessen Projektpartner PFAD ist, für die Einführung eines Nationalen Aktionstages für Pflege- und Adoptivfamilien werben. Denn Pflege- und Adoptivfamilien leisten durch die Aufnahme eines Kindes in ihre Familie einen großen und wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, erhalten dafür aber kaum Anerkennung.

2020 Digitale Fortbildungsangebote

Seit 2020 bieten wir kostengünstige und für Mitglieder sogar kostenfreie Online-Seminare an. Denn während der Corona-Pandemie waren Präsenzveranstaltungen zeitweise nicht mehr möglich.

Da dieses Angebot sehr gut angenommen wird, sollen die Online-Seminare unsere Fortbildungsangebote auch künftig ergänzen. Wir freuen uns, durch die Digitalisierung bundesweit neue Interessentengruppen zu erreichen.

2020 Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände

2020 entwickelte sich der „Runde Tisch der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände“ weiter zur Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (bip). Wir waren gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen 2021 auf dem ersten digitalen Jugendhilfetag mit einem virtuellen Messestand und einem Online-Workshop vertreten.

2019-23 Forschungsprojekt EMPOWERYOU

PFAD ist Praxispartner des Forschungsverbundes EMPOWERYOU. Ziel der Forschung ist, Kinder und Jugendliche in Pflege- und Adoptivfamilien bei der Bewältigung früherer traumatischer Erfahrungen zu unterstützen und dem Risiko zukünftiger Mobbing- und Gewalterfahrungen entgegenzuwirken.

Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Förderung „Verhaltensstörungen im Zusammenhang mit Gewalt, Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch in Kindheit und Jugend“ gefördert.

2018-21 Mitarbeit im Dialogprozess „Mitreden-Mitgestalten“

Beim Beteiligungs- und Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe brachte sich PFAD auf verschiedenen Ebenen intensiv ein. Insbesondere beim Thema „Unterbringung außerhalb der eigenen Familie: Kindesinteressen wahren – Eltern unterstützen – Familien stärken“ vertraten wir die Interessen von Pflegekindern und ihren Familien. Zusammen mit anderen Unterstützern konnten wir wichtige Verbesserungen im SGB VIII und BGB bewirken.

2016 PFAD in den sozialen Medien

Um unsere Zielgruppen und die Öffentlichkeit möglichst zeitnah und umfassend informieren zu können, läuft die Öffentlichkeitsarbeit unseres Verbandes über viele Kanäle.

Seit 2016 gibt es eine Facebook-Seite des Verbandes, 2019 richteten wir einen Twitter-Account ein und seit 2020 sind wir auch auf Instagram aktiv.

2014 Rechtsschutz speziell für Pflegefamilien

Spezielle Risiken von Pflegeeltern, wie z.B. die Herausgabe des Kindes, die Verbleibensanordnung sowie Strafrechtsrisiken (Missbrauchsvorwurf von Schutzbefohlenen, u.ä.). sind über gängige Rechtsschutzversicherungen nicht abgesichert.

Dafür bieten wir die sich stetig weiter verbessernde PFAD Rechtsschutzversicherung an, die den Gang zum Familiengericht – als letztes Mittel, um die Interessen des Kindes zu wahren – durch eine finanzielle Unterstützung erleichtert.

2012 Runder Tisch der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände

2012 entstand auf Initiative des PFAD Bundesverbandes der Runde Tisch der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände. Er vereinte überregional agierende Verbände und bildete eine gemeinsame Plattform für die politische Arbeit. Gemeinsam äußerte man sich zu aktuellen Entwicklungen im Pflegekinder- und Adoptivbereich, formulierte Forderungen und präsentierte sich mit einem Messestand und einer Fachveranstaltung auf dem Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag 2014 in Berlin und 2017 in Düsseldorf.

2011-13 PFAD Roadshow

Ab 2010 planten wir unter dem Slogan „Weil ALLE Kinder unsere Zukunft sind“ eine zweijährige konzertierte und bundesweit angelegte Imagekampagne für Pflegefamilien. Allerorten wurden dringend Pflegeeltern gesucht. Deshalb war unser Ziel die Gewinnung neuer Pflegeeltern in Kooperation mit Jugendämtern und weiteren regionalen Unterstützern.

Die Kick-off-Veranstaltung fand beim Jugendhilfetag 2011 in Stuttgart statt und stieß auf sehr viel Zuspruch aus Politik und Fachwelt. Doch die Gewinnung von Sponsor*innen gestaltete sich schwierig, da die Akquise neuer Pflegefamilien eindeutig in den Aufgabenbereich der kommunalen öffentlichen Jugendhilfe fällt.

Trotz regem Interesse auf Seiten der Jugendämter, war letztlich leider keine Kommune bereit, sich angemessen an der Finanzierung der geplanten Aktionen zu beteiligen.

2009/10 Unfallversicherungspflicht?

Es bestand Unklarheit darüber, ob die seit 2005 vom Jugendhilfeträger zu finanzierende Unfallversicherung von Vollzeitpflegeeltern über die BGW erfolgen solle. Problem war die schwierige Unterscheidung zwischen privaten und unter Unfallversicherungsschutz stehenden Tätigkeiten.

Hier konnte bewirkt werden, dass die Betreuung von weniger als 6 Pflegekindern als „innerfamiliäre Tätigkeit“ gilt und deshalb Pflegegeld und anlassbezogene Beihilfen und Zuschüsse steuerfrei bleiben. Pflegeeltern unterliegen grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht und haben daher auch keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung.

2008 Weblog und Newsletter

Um zusätzlich zur vierteljährlichen Mitgliedszeitschrift zeitnah über eigene Aktivitäten und aktuelle Entwicklungen informieren zu können, wurde der Weblog „Aktuelles rund um PFlege- und ADoptivkinder“ als Informationsservice des Bundesverbandes auf WordPress eingerichtet. Die Meldungen können als PFAD Newsletter abonniert werden.

2008 PFAD Pflegeelternversicherungen

Zusammen mit der Heinrich Poppe GmbH bietet der PFAD Bundesverband maßgeschneiderten Versicherungsschutz in den Bereichen Alterssicherung, Unfall und Haftpflicht an. Durch Gruppenverträge mit einem erfahrenen Anbieter können allen Pflegeeltern – unabhängig von einer Mitgliedschaft – Spitzenkonditionen geboten werden.

2006 Umzug nach Berlin

Um der Politik näher zu sein, zog die Geschäftsstelle in die Hauptstadt Berlin. Aktuell befindet sich unser Büro Tür an Tür mit unserem Dachverband, dem Paritätischen Gesamtverband. Seither konnten weitere Mitarbeiter*innen zur Bewältigung der wachsenden Arbeitsfelder und Unterstützung des ehrenamtlichen Vorstandes angestellt werden.

2005 Die Marke PFAD

Der Name PFAD wird als Wortmarke und das gelbe Logo als Wort-/Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt markenrechtlich geschützt.

2005 Erste Rentenversicherung für Pflegeeltern

Schon seit seiner Gründung mahnt PFAD die Notwendigkeit an, dass Pflegeeltern rentenrechtlich abgesichert sein müssen. Der Verband organisierte in Kooperation mit der AXA Versicherung selbst die erste Rentenversicherung für Pflegeeltern.

2005 wurden endlich mit Änderung des § 39 SGB VIII bundesweite Standards gesetzten. Der Gesetzgeber schuf erstmals eine Regelung für eine hälftige Zuzahlung zur Alterssicherung von Pflegeeltern.

2004 Krise

Mehrere Gruppierungen spalteten sich ab, da der Bundesverband und einige Landesverbände keine gemeinsamen Wege für die Vorgehensweise zur Erreichung von Zielen mehr finden konnten. Im Folgenden konzentrierte sich PFAD auf seine Aufgabenstellung als Bundesverband und verstärkte seinen Einsatz für die Mitwirkung in Gesetzesverfahren und den Ausbau der verbandsinternen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Durch diese kontinuierliche und verlässliche Arbeit wächst der Verband wieder. Es konnten neue Landesverbände und –gruppen gegründet bzw. ehemalige Mitgliedsorganisationen zurückgewonnen werden.

2003 Kindergeld erneut in Gefahr

Wieder gab es Pläne, Pflegeeltern das Kindergeld (und alle davon abhängigen Leistungen und steuerlichen Vorteile) zu streichen, wenn sie nicht ausdrücklich nachweisen konnten, dass sie mehr als 20 % ihrer Aufwendungen für ihr Pflegekind ausgeben. Diese Schlechterstellung wurde nach Interventionen des Verbandes fallengelassen.

Ebenso gab es immer wieder Probleme mit den Familienkassen, die den Anspruch der Pflegefamilie auf Kindergeld in Frage stellten, sobald „regelmäßige Kontakte“ zu den Herkunftseltern bestanden. Zusammen mit den zuständigen Behörden wurde geklärt, dass im Einzelfall ein Jugendamt bestätigt, dass kein sogenanntes Obhuts- und Pflegeverhältnis des Kindes mehr zu seinen leiblichen Eltern besteht und das Kindergeld weiter den Pflegeeltern zusteht.

2000 BAG Adoption und Inpflege

PFAD rief mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Adoption und Inpflege ein einzigartiges Gremium ins Leben, das seither jährlich Vertreter*innen aller an Pflege- und Adoptionsverhältnissen Beteiligten vernetzt und zu gemeinsamen Themen wichtige Stellungnahmen erarbeitet.

1999 Förderung eines Fachreferats

Aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans finanziert der Bund PFAD eine Stelle für eine Fachreferentin. Diese unterstützt und berät den ehrenamtlichen Bundesvorstand sowie die PFAD Landesorganisationen durch ihre fachliche und organisatorische Zuarbeit. Pflege- und Adoptivfamilien, Fachkräfte der Jugendhilfe und angrenzender Bereiche, Studierende, Forschende und Medien erhalten auf Anfrage fachliche Beratung.

1998 Umbenennung in PFAD

Der bisherige Bundesverband der Pflege- und Adoptiveltern benannte sich im November 1998 um zum PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien. Das Wort PFAD ist eine Zusammensetzung von Pflege und Adoption.

1996 Geschäftsstelle in Frankfurt am Main

Die erste, noch ehrenamtlich geführte Geschäftsstelle des Verbandes lag am Gründungsort in Münster. 1996 zog sie nach Frankfurt am Main um. Das Büro lag in „hoffmanns höfe“, dem (ehemaligen) Haus des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. In diesem gastlichen Haus veranstaltete PFAD über die Jahre viele tolle Sitzungen, Seminare und Tagungen.

1995 Kindergeld für Pflegefamilien verteidigt

Auf Initiative von PFAD konnte 1995 verhindert werden, dass Kindergeld auf die Pflegegeldzahlung komplett angerechnet wird.

Ab 1989 Neue Länder kommen dazu

Nach der deutschen Wiedervereinigung kamen schnell Mitglieder aus den neuen Bundesländern zum Verband hinzu und PFAD hatte Landesvertretungen in allen 16 Bundesländern. Unterschiedliche Erfahrungen, Vorstellungen und Ziele prägten die ersten gemeinsamen Ländergremien mit spannenden, teils kontroversen Diskussionen.

1987 Fachzeitschrift und weitere Publikationen

Der anfängliche Mitgliederrundbrief entwickelte sich weiter zu einer eigenen Fachzeitschrift. Sie hieß anfangs „Kindeswohl“ und sollte „den fruchtbaren Gedankenaustausch zwischen Pflege- und Adoptiveltern und den für die Jugendhilfe zuständigen Institutionen und Interessierten“ anregen. Seit Ausgabe 4/2001 heißt das Heft PFAD Fachzeitschrift. Es wird seit 1989 in Kooperation mit dem Schulz-Kirchner Verlag erstellt und erscheint viermal pro Jahr. Ab 2011 widmet sich jede Ausgabe im Fachteil einem speziellen Thema.

Zusätzlich bieten wir zahlreiche eigene Broschüren und Tagungsdokumentationen zu praxisnahen Themen rund um Adoption und Pflegekinderhilfe an. Diese wurden zum Teil gefördert durch die Aktion Mensch.

1984 Bildung von Landesverbänden, Vereins- und Gruppengründungen

Mit einer Strukturreform wurden die Bildung von Landesverbänden und weiteren regionalen Vereins- und Gruppengründungen angeregt. Um eine gute, kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Bundesverband und Landesverbänden zu ermöglichen, wurde zweimal jährlich ein gemeinsames Treffen – das Ländergremium – eingeführt. Diese Struktur hat sich bis heute bewährt.

Ab 1976 Schaffung eigener Fortbildungsangebote

Die Notwendigkeit von Fortbildungsangeboten für Pflege- und Adoptiveltern stand in den ersten Jahren im Fokus. Wochenendseminare, Kurse und Tagungen mit fachkundigen Referent*innen erweiterten das Angebot des Bundesverbandes und wendeten sich zunehmend auch an Fachkräfte der Jugendhilfe. Neben der Wissensvermittlung, war uns dabei stets auch der persönliche Austausch und die Vernetzung unter den einzelnen Teilnehmenden wichtig.

1976 Gründung des Bundesverbandes

Durch eine Initiativgruppe von Pflege- und Adoptiveltern wurde der Bundesverband der Pflege- und Adoptiveltern in Münster gegründet. Kooperationspartner bei der Gründung war die Gesellschaft für Sozialwaisen e. V. (GESO), die sich für eine individuelle Vermittlung von Heimkindern und für eine bessere pädagogische Vorbereitung und Begleitung der Pflegeeltern einsetzte. Schon bei der ersten Versammlung haben die Gründungsmütter und -väter wichtige Ziele genannt, die bis heute Bestand haben. Der Vorstand des Bundesverbandes war von Anfang an ehrenamtlich tätig. Jeder und jede Einzelne war wichtig und hat den Bundesverband einige Zeit geprägt und mit seinen bzw. ihren Ideen vorangebracht.