Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben in Deutschland Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe.
Falls sie es wünschen, können sie in geeigneten Pflegefamilien untergebracht werden. Diese werden oft als Gastfamilien bezeichnet.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben in Deutschland Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe.
Falls sie es wünschen, können sie in geeigneten Pflegefamilien untergebracht werden. Diese werden oft als Gastfamilien bezeichnet.