Kinder, die zur Adoption vermittelt werden, können eine Behinderung haben. Meist versuchen die Adoptionsvermittlungsstellen bei zum Zeitunkt der Vermittlung bereits bekannten Behinderungen anzubieten, als Pflegefamilie in der Jugendhilfe zu verbleiben. Eine Adoption ist aber prinzipiell möglich.
Als Adoptiveltern haben Sie die Möglichkeit, Unterstützung durch die Eingliederungshilfe sowie sämtliche Leistungen der Krankenversicherung und Pflegeversicherung für das Adoptivkind in Anspruch zu nehmen.