Pflegefamilien absichern

PFAD fordert eine angemessene soziale Absicherung für Pflegepersonen. Bis dies überall Standard ist, unterstützen wir Sie mit unseren Angeboten.

Speziell für Pflegeeltern hat PFAD maßgeschneiderte und kostengünstige Versicherungen für die Bereiche Rente und Unfall geschaffen. Für Familien, die im Bereich Haftpflicht über ihr zuständiges Jugendamt nicht ausreichend versichert sind, haben wir einen bedarfsgerechten und preiswerten Versicherungsschutz im Angebot. Für besondere Risiken, die nur Pflegefamilien betreffen, bieten wir Ihnen eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Pflegeeltern.

Die nachfolgenden Inhalte wurden speziell für Pflegeeltern zusammengestellt und geprüft. Detaillierte Informationen und individuelle Angaben erhalten Sie von unserem Vertragspartner. → Bitte nutzen Sie bei Interesse unseren INFOCOUPON am Ende dieser Seite.

PFAD Pflegeelternrente

Pflegeeltern können zusätzlich zum Pflegegeld einen monatlichen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten (§ 39 SGB VIII). Die nachgewiesenen Aufwendungen für Beiträge zur Alterssicherung werden der Pflegeperson zur Hälfte vom Jugendamt erstattet. Für 2023 und auch 2024 empfiehlt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. den Jugendämtern den monatlichen Erstattungsbetrag von 48,36 Euro (Quelle: aktualisierte Empfehlung für das Jahr 2023, Seite 5 und 6, sowie Empfehlungen für 2024, Seiten 8 bis 11).

Die Jugendämter knüpfen diese Zuschüsse an Bedingungen: so muss die Versicherungsleistung als lebenslange Rente gezahlt werden und der Vertrag darf nicht beliehen werden. Die PFAD Pflegeelternrente erfüllt diese Kriterien und wird von den Jugendämtern bezuschusst. Sie kann ein Baustein für Ihre Altersvorsorge sein. Diese Absicherung steht allen Pflegeeltern offen – unabhängig von einer Mitgliedschaft.

Nach Beendigung eines Pflegeverhältnisses können Sie Ihren Vertrag problemlos ruhen lassen, minimieren oder weiterführen.

PFAD Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung. PFAD hat eine kostenreduzierte Rahmenvereinbarung exklusiv für Pflegeeltern ausgehandelt. Der Jahresbeitrag für die PFAD Unfallversicherung beträgt maximal 182,53 € (Stand: Februar 2023) bzw. 191,07 € (Stand: Januar 2024) und kann individuell angepasst werden.

Pflegeeltern haben Anspruch auf Erstattung von nachgewiesen Aufwendungen für die Beiträge zu einer privaten Unfallversicherung – zusätzlich zum Bezug des Pflegegelds (§ 39 SGB VIII). Die Kostenübernahme bezieht sich hierbei auf die Unfallversicherungen der Pflegepersonen/-eltern. Die Höhe der übernommenen Beiträge ist von Jugendamt zu Jugendamt unterschiedlich. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. empfiehlt für das Jahr 2023 eine Pauschale in Höhe von 182,53 Euro / Jahr pro (betreuendem) Pflegeelternteil (Quelle: aktualisierte Empfehlung für das Jahr 2023, Seite 5 und 6). Für 2024 wird der Betrag von 191,07 € empfohlen (Quelle: Empfehlungen für 2024, Seite 9 und 11) . Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt die genaue Höhe ab. Dieser Versicherungsschutz ist für Sie kostenfrei.

Die PFAD-Unfallversicherung steht allen Pflegeeltern offen.

Eine Besonderheit besteht bei Pflegeeltern mit regelmäßig mehr als sechs Pflegekindern – diese sind in der gesetzlichen Unfallversicherung als Unternehmer pflichtversichert. In diesen Konstellationen empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (Quelle: Versicherungsschutz in der Bereitschafts- und Vollzeitpflege)

PFAD Haftpflichtversicherung

In der Regel sind Pflegekinder in der bestehenden Privathaftpflichtversicherung der Pflegeeltern für gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter (Außenverhältnis)  problemlos mitversichert. Innerhalb Ihrer Pflegefamilie (Innenverhältnis) greift Ihre Privathaftpflichtversicherung jedoch üblicherweise nicht.

Die PFAD Haftpflichtversicherung bietet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht hier Versicherungsschutz für Ansprüche der Kinder an Sie (auch Personenschäden) und für gesetzliche Haftpflichtansprüche von Ihnen an die Kinder. Zu bedenken ist, dass Vorsatz generell unversicherbar ist.

Jugendämter haben unter Umständen für Ihre Pflegekinder eine Pauschalversicherung abgeschlossen. Über das nachfolgende Musterschreiben (Link zum Musterschreiben) können Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt nach dem Versicherungsstatus erkundigen. Wir empfehlen für eine verbindliche Rückmeldung Ihre Anfrage schriftlich zu stellen. Hat das Jugendamt keine Pauschalversicherung abgeschlossen, bietet die PFAD Haftpflichtversicherung Ihnen Schutz.

Für PFAD Mitglieder kostet dieser dringend notwendige Schutz pro Pflegekind jährlich 25,53 Euro. NICHT-Mitglieder zahlen pro Pflegekind 37,72 Euro/Jahr (Stand: 01.01.2023) – somit steht auch die PFAD-Haftpflichtversicherung allen Pflegeeltern offen.

Da es keine bundesweit einheitliche Regelung gibt, interessiert uns die aktuelle Situation in Deutschland. Teilen Sie uns bitte die Rückmeldung Ihres Jugendamtes auf das Musterschreiben per E-Mail mit: info@pfad-bv.de (Betreff: Haftpflichtversicherung, Rückmeldung des Jugendamts). Vielen Dank!

PFAD Rechtsschutzversicherung

Für Pflegeeltern ergeben sich eine Reihe von Risiken, die über gängige Rechtsschutzversicherungen nicht abgesichert sind. So ist insbesondere der Gang zum Familiengericht für die Fälle des § 1632 Abs. 1 BGB (Herausgabe des Kindes) und des § 1632 Abs. 4 BGB (Verbleibensanordnung bei Familienpflege) gänzlich unversichert. Die PFAD Pflegeelternrechtsschutzversicherung deckt diese Fälle ab und darüber hinaus auch viele Strafrechtsrisiken (z.B. Missbrauchsvorwurf von Schutzbefohlenen u.ä.).

Normale Rechtsschutzversicherungen decken die potenziellen rechtlichen Herausforderungen bei Pflegefamilien nicht oder nur teilweise ab. Die PFAD Rechtschutzversicherung für Pflegeeltern ist auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten – mögliche Szenarien behandeln bspw. die Herausgabe des Kindes (§ 1632 Absatz 1 BGB), die Anordnung über den Verbleib bei den Pflegepersonen (§ 1632 Absatz 4 BGB) aber auch Streitigkeiten im Umgangsrecht sowie weitgehenden Strafrechtsschutz für Sie wegen behaupteter Übergriffe und Weiterem.

Die PFAD-Rechtschutzversicherung steht allen Pflegeeltern offen und leistet den 2,5-fachen Satz nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, streitwertabhängig). Manche Rechtsanwälte lassen sich über Honorarvereinbarungen vergüten. Hier kann insbesondere bei langwierigen und schwierigen Verfahren die Entschädigung des Versicherers nicht ausreichend sein.

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