Mitgliedsantrag
PFAD Mitglied werden – Wie geht das?
Wir sagen Ihnen hier, an wen Sie sich wenden müssen. Denn es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Antrag für
Einzelmitglieder
In Ihrem Bundesland gibt es aktuell noch keinen PFAD Landesverband?
Dies betrifft Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Wohnen Sie in diesen Bundesländern, stellen Sie Ihren Antrag bitte direkt beim PFAD Bundesverband. Ansonsten leiten wir diesen direkt an den entsprechenden PFAD Landesverband weiter.
Der Mitgliedsbeitrag für Einzelmitglieder im PFAD Bundesverband beträgt 70 Euro pro Jahr. Inbegriffen ist der vierteljährliche Bezug der PFAD Fachzeitschrift.
Antrag für
Vereine
Möchten Sie mit Ihrem Verein bzw. Verband in den PFAD Verband eintreten?
Das ist möglich für bereits bestehende Landesverbände und Ortsvereine von Pflege- und Adoptivfamilien sowie andere überregionale thematische Zusammenschlüsse von Pflege- und/oder Adoptivfamilien. Informelle Gruppen (ohne Vereinsstatus) können ihrem zuständigen Landesverband beitreten.
Unsere Mitgliedsorganisationen zahlen pro Mitglied jährlich eine Umlage von 25 Euro an den PFAD Bundesverband. In diesen Betrag eingeschlossen ist auch der vierteljährliche Bezug der PFAD Fachzeitschrift.
Antrag für
Institutionen
Ihre Institution möchte PFAD mit einer Mitgliedschaft unterstützen?
Wir begrüßen es sehr, dass auch öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe und andere Organisationen unsere Arbeit mit ihrer Mitgliedschaft unterstützen und unsere Angebote nutzen.
Institutionen haben nach §4.1.3b unserer Satzung als außerordentliche Einzelmitglieder ein passives Wahlrecht.
Für juristische Personen beträgt der jährlicher Mitgliedsbeitrag an den PFAD Bundesverband mindestens 100 Euro. Auch sie erhalten pro Jahr vier Ausgaben der PFAD Fachzeitschrift.