NRW: Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen 2022 auf Höchststand – Gegenüber 2012 hat sich die Zahl der Verfahren mehr als verdoppelt
Düsseldorf (IT.NRW). 56 914-mal haben Jugendämter im Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 2,8 Prozent mehr als 2021. Die Zahl der Verfahren von Gefährdungseinschätzungen ist damit mehr als doppelt so hoch (+102,7 Prozent) wie 2012, dem Jahr, in dem die Aufzeichnungen zu dieser Statistik begannen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurde im Jahr 2022 in 14,3 Prozent der Verfahren (8 149) eine akute Gefährdung des Kindeswohls und bei 11,0 Prozent der Einschätzungen eine latente Gefährdung ermittelt (6 262 Fälle). Bei einer latenten Gefährdung lässt sich die gegenwärtige Gefahr nicht eindeutig feststellen. In 19 670 Fällen [...]