Weil ALLE Kinder
unsere Zukunft sind!
Reform des familiengerichtlichen Verfahrens
Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert.

Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat der Deutsche Bundestag am 27.06.2008 das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) beschlossen.

Der Bundesrat wird sich am 19. September 2008 abschließend mit der Reform befassen.

So wird u.a. “die Beteiligung von Pflegepersonen am Verfahren erweitert. Pflegepersonen - z.B. Pflegeeltern - können künftig in allen Verfahren, die das Kind betreffen, hinzugezogen werden, wenn das Kind seit längerer Zeit bei ihnen lebt. In solchen Fällen wissen Pflegeeltern häufig besser über das Kind Bescheid als die Eltern.“

siehe: Pressemitteilung des BJM vom 27.06.2008

Trotz vieler Einwände – auch des PFAD Bundesverbandes (siehe PFAD-Stellungnahme vom 24.06.08 ) – wurde mit dieser Entscheidung die Vergütung für die künftigen Verfahrensbeistände pauschal auf 350 € bzw. 550 € begrenzt.

Weitere Informationen dazu bei den Verbänden der Verfahrenspfleger:

 
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